Herzenssache Lichtenrade
Melanie Kühnemann-Grunow
SPD
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Frage von Paolo S. •

Frage an Melanie Kühnemann-Grunow von Paolo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kühnemann-Grunow,

Sie sind Vorsitzende des Untersuchungsausschuss BER II im AGH. Zum Thema BER habe ich folgende Frage:

Ist eine der am Bau beteiligten Firmen aufgrund der von ihr verursachten Verzögerungen bei der Fertigstellung des BER zur Zahlung von Vertragsstrafen (Pönalen) verpflichtet und wenn ja, welche Firmen in welcher Höhe, bzw. wenn nein, warum nicht? Wurden Zahlungen bereits im Haushalt vereinnahmt und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Zweckbindung?

Abschließend erlaube ich mir die Frage, ob Ihnen bekannt ist, ob der TÜV die beim Bau am BER verwendeten Dübel inzwischen für diese Verwendung zugelassen hat.

Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Mühen.

Mit freundlichen Grüßen

P. S.

Herzenssache Lichtenrade
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schönlein,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des 2.
Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode („BER II“). Seit Juli 2018
ist der Untersuchungsausschuss mit der Aufgabe betraut, Ursachen,
Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und
Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens BER
aufzuklären. In gewisser Hinsicht wird damit die Arbeit des 1.
Untersuchungsausschusses der letzten Wahlperiode fortgeführt.
Ein Schwerpunkt der Ausschussarbeit, auf den ich auch als Vorsitzende
sehr großen Wert lege, ist es, die Verantwortlichkeiten der großen am
Projekt beteiligten Firmen zu klären. Dazu zählt es natürlich auch sich
die Verträge der Firmen genau anzuschauen. Bitte haben Sie jedoch
Verständnis dafür, dass ich Ihnen die genauen vertraglich vereinbarten
Regelungen zwischen der Flughafengesellschaft und den Baufirmen aufgrund
von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht erläutern kann. Was ich
Ihnen allerdings mitteilen kann, ist, dass es der Flughafengesellschaft
in der Vergangenheit gelungen ist mit zwei großen Baufirmen, darunter
die Firma Bosch, sog. Bonus-Malus-Regelungen und Vertragsstrafen
(Pönalen) zu vereinbaren. Bis jetzt sind diese Vereinbarungen, nach
unserem Kenntnisstand, nicht zur Anwendung gekommen.
Zu Ihrer Frage der Dübel, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass der
TÜV Rheinland als Übergeordneter Sachverständiger letztendlich eine
Zulassungsbescheinigung für die Dübel benötigt. Am Zulassungsprozess ist
der TÜV Rheinland insofern aber nicht beteiligt. Nach unserem
Kenntnisstand hat die Flughafengesellschaft bei der zuständigen
brandenburgischen Behörde die Zulassung der Dübel für ihre Verwendung
bereits beantragt.
Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, möchte ich Sie zum Abschluss
noch darauf hinweisen, dass der große Themenkomplex Flughafen ca. alle
zwei bis drei Monate im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und
Controlling im Abgeordnetenhaus in öffentlicher Sitzung beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Kühnemann-Grunow

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