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Melanie Huml
CSU
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Frage von Johanna G. •

Sehr geehrte Frau Huml, welche konkreten Maßnahmen werden 2022 bzgl. wirklichem Klimaschutz umgesetzt?

Bzgl. bestehender Gesetze, denn da sind schon viele vorhanden, die aber noch nicht vollumfänglich Anwendung bzw. Umsetzung finden.
Wie auch weiterer Gesetze.
Ich denke da Verringerung der Vorherrschaft des Autos in den Städten, verbesserte Infrastruktur für öffentliche Verkehrsmittel auf dem Land.
Weiterhin eine Beförderung der nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft, gegenüber der bisherigen Subvention einseitiger, flächenbelastender und fehlsubventionierter "konventioneller" Landwirtschaft.
Einführung einer angemessenen Besteuerung von wirklich Reichen (ich spreche nicht von der Mittelschicht) und steuerbegünstigten Unternehmen.
Danke im Voraus für Ihre Antwort und ein gutes neues Jahr 2022

Johanna G. (M.A.)
(mein Profil: Hochschulabschluss und arbeitend im unteren Management eines börsennotierten Unternehmens)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau G.!

Vielen Dank für Ihre Frage.

Die Erfordernisse des Klimaschutzabkommens von Paris, die Verschärfung des Europäischen Klimaschutzziels für 2030 und die jüngsten Ergebnisse des Klimareports Bayern 2021 haben es erforderlich gemacht, auch die bayerische Klimaschutzpolitik fortzuschreiben, um mehr noch als bisher eine angemessene und ambitionierte Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels zu geben und die Gefahren des Klimawandels für künftige Generationen zu verringern. Dafür hat die Staatsregierung ein Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) aufgelegt, das am 23. November 2020 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde. Damit soll der Freistaat Bayern bis 2040 klimaneutral werden. Mehr als 100 Maßnahmen werden dafür im Jahr 2022 und darüber hinaus vorangetrieben. Nachfolgend will ich auf die von Ihnen konkret angesprochenen Bereiche etwas näher eingehen:

Verringerung der Vorherrschaft des Autos in den Städten, verbesserte Infrastruktur für öffentliche Verkehrsmittel auf dem Land:

Damit der ÖPNV in der Stadt und auch auf dem Land attraktiver wird, unterstützt der Freistaat die Kommunen beim Ausbau des ÖPNV. Zum Beispiel wird die Bildung und Erweiterung von Verkehrsverbünden und der Einsatz von Klimabussen und kommunalen Rufbussen (shuttle-on-demand-services) dauerhaft finanziell gefördert. Gleichzeitig stellt der Freistaat fortlaufend finanzielle Mittel den Kommunen für den Ausbau von E-Ladesäulen für Elektroautos und für den Ausbau ihrer Radverkehrsinfrastruktur (inkl. Fahrradparkplätze und E-Bike-Ladestationen) zur Verfügung.

Beförderung der nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft:

Mit dem Programm BioRegio 2030 wird das erfolgreiche Landesprogramm BioRegio Bayern 2020 fortgesetzt. Ziel von BioRegio 2030 ist es, dass 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern im Jahr 2030 ökologisch bewirtschaftet werden. Dieses zielt vorrangig auf die Stärkung von Absatz und Verbrauch bio-regionaler Lebensmittel ab. Schon jetzt nimmt Bayern beim Öko-Landbau bundesweit den Spitzenplatz ein. Der Pakt für den ökologischen Landbau („Ökopakt“) ist inzwischen auf 25 verschiedene Organisationen angewachsen. Er soll durch Vernetzung wichtiger Akteure auf dem Öko-Markt die Nachfrage nach heimischen Öko-Lebensmitteln steigern. Und auch die Agrarumweltprogramme wurden stetig weiterentwickelt; beispielsweise werden die Hälfte der Wiesen und Weiden in Bayern – etwa 500.000 Hektar – unter extensiven Vorgaben bewirtschaftet: Dazu gehören beispielsweise der Verzicht auf Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel oder die Einhaltung spezieller Schnittzeitpunkte, die die Artenvielfalt fördern. Allein 2020 sind 103.000 Neu- oder Anschlussverpflichtungen für das umfangreichste Agrarumweltprogramm Deutschlands eingegangen. Derzeit wird die Wildlebensraum- und Wasserberatung ausgebaut, um Landwirte noch intensiver auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung wirksam unterstützen zu können.

Einführung einer angemessenen Besteuerung von wirklich Reichen (ich spreche nicht von der Mittelschicht) und steuerbegünstigten Unternehmen:

angesprochenen Bezieher hoher Einkommen wie auch die Unternehmen sind bereits hohen Steuerbelastungen ausgesetzt. Durch den linear-progressiven Einkommensteuertarif werden Einkommen bis zum Spitzensteuersatz von 42 % hin sehr stark belastet. Für hohe Einkommen ab 277.826 Euro greift darüber hinaus der als „Reichensteuer“ bezeichnete Steuersatz in Höhe von 45 %. Zudem besteht durch die kritisch zu betrachtende Aufrechterhaltung des Solidaritätszuschlags für höhere Einkommen weiterhin eine zusätzliche Belastung. Hiervon sind insbesondere auch die als Personengesellschaften und Einzelbetriebe geführten Unternehmen betroffen. Die körperschaftlich organisierten Unternehmen in Deutschland haben mit einer gesamtsteuerlichen Belastung von gut 30 % im Vergleich zu ihren internationalen Konkurrenten einen Wettbewerbsnachteil.

Gleichzeitig begrüßt die Bayerische Staatsregierung jedoch ausdrücklich die von der OECD vorangetriebene Einführung einer globalen Mindestbesteuerung, um eine wettbewerbsgerechte Besteuerung international agierender Großunternehmen zu gewährleisten und um Steuervermeidungsstrategien weltweit zu bekämpfen.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere ausführliche Erläuterungen zur Bayerischen Klimaschutzstrategie und die Kurzfassung des Klimaschutzmaßnahmenpaktes:

https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz/index.htm,

https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz/doc/anl2_mahmenpaket.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL

Staatsministerin

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