Frage an Melanie Huml von Thomas H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Huml,
als Generalsekretärin im Bayerischen Sozialministerium habe ich folgende Fragen an Sie:
Wie werden im nächsten Jahr durch die Einführung des Gesundheitsfond die Beiträge der Versicherten steigen?
Welche Vorteile soll die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für den Versicherten bringen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Haderlein,
das Bundeskabinett hat am 29.10.2008 den ab 01.01.2009 geltenden, bundesweit einheitlichen Beitragssatz für gesetzlich Versicherte beschlossen. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2009 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0%. Dies bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen jeweils 7,3% bzw. 7,0% des Bruttoverdienstes an den Fonds ab. Hinzu kommt der bisher schon bestehende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, den die Versicherten allein tragen, also ohne die hälftige Beteiligung der Arbeitgeber.
Das neue Finanzierungssystem besteht allerdings nicht nur aus dem einheitlichen Beitragssatz: Sollte eine Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, so muss sie bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Zusatzbeitrag erheben. Dieser kann sich auf pauschal 8,- Euro pro Monat bis max. 1% des sozialversicherungspflichtigen Haushaltseinkommens, höchstens aber 36,-? im Monat, belaufen. In einem solchen Fall muss die Kasse jedoch ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Umgekehrt kann eine Kasse mit einem Finanzüberschuss ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll ein Instrument sein, um vor allem eine Verbesserung der Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Es ist geplant, dass die eGK neben den verpflichtenden Anwendungen (Familienname und Vorname, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer, Zuzahlungsstatus, elektronisches Rezept) auch freiwillige Angaben des Versicherten wie Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation, Patientenquittung oder ein eigenes Patientenfach enthält. Die Qualität der medizinischen Versorgung kann durch diese verfügbaren Patientendaten erhöht werden. Um künftigem Missbrauch von Anfang an vorzubeugen, wird die Karte auf der Vorderseite mit einem Lichtbild versehen. Auf der Rückseite befindet sich der Europäische Krankenversicherungsausweis.
Da sich einige Komponenten der elektronischen Gesundheitskarte derzeit in der technischen Entwicklung befinden, wird es allerdings noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Anwendungen entsprechend genutzt werden können.
Dabei wird weiterhin ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet sein, dass die neuen technischen Möglichkeiten in Zusammenhang mit der Nutzung der eGK von den Beteiligten angenommen werden und der Datenschutz sichergestellt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Melanie Huml MdL