Frage an Melanie Huml von Christoph R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Huml,
in der von Ihrer Staatsregierung erlassenen Coronaverordnung heißt es wörtlich "Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält."
Ich besitze eine solche Bescheinigung, da ich unter einer Panikstörung leide, die das Tragen einer Maske fast unmöglich macht. So wie mir, geht es vielen Menschen. Wir machen das nicht aus Ungehorsamkeit oder aus Spaß, sondern weil es uns nicht anders möglich ist.
Trotz meines Attests, wurde ich nun zum wiederholten Male vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Mir wurde der Zutritt zum Supermarkt verweigert und das nicht nur einmal. Ich arbeite an einer Schule und werde dazu gezwungen, unter Anwendung des Hausrechts, die Maske zu tragen obwohl es meiner Gesundheit schadet. Ich wurde vor die Wahl gestellt, entweder Maske tragen oder die Schule verlassen und damit meinen Beruf (Schulbegleitung) aufgeben! Ich frag
frage mich die ganze Zeit, warum Sie so etwas zu lassen? Warum dürfen Menschen, die es eh schon schwerer haben als andere, so diskriminiert und vom täglichen Leben ausgeschlossen werden? Warum ist die Maskenbefreiung nicht bindend? Warum darf jedes einzelne Unternehmen /Einrichtungen sein eigenes Süppchen kochen und selbst entscheiden ob Sie das Attest akzeptieren oder nicht?
Bitte schützen Sie in Zukunft auch die Menschen, für die die Maske eine gesundheitliche Gefahr ist! Wir sind im Moment scheinbar der hinzunehmende Kollateralschaden.
Die Anforderungen an ein solches Attest sind bereits hoch!
Sehr geehrter Herr Rzehaczek,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Maskenpflicht. Die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass es Menschen gibt, die keine Masken tragen können und es deshalb auch nicht müssen, halte ich für sehr wichtig.
Auf der Internetseite www.coronavirus.bayern.de wird explizit darauf hingewiesen und ein Appell an die Bevölkerung gerichtet: „Begegnen Sie Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, mit Rücksicht. Niemand darf benachteiligt werden, weil er die Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten kann.“ Auch der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung hat eine entsprechende Erklärung veröffentlicht: https://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/imperia/md/content/stmas/behindertenbeauftragte/20200518-pm-ausnahmen-maskenpflicht.pdf
Genauere Angaben dazu, wer von der Tragepflicht befreit ist, finden Sie unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#MundNasenSchutz
Zutrittsverweigerungen auszusprechen sind im Rahmen des allgemeinen Hausrechts (Bürgerliches Gesetzbuch u.a. §903) möglich, aber nur insofern nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Anwendung kommt. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie unter:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/Der_aktuelle_Fall/Behinderung/Corona_Schutzmasken.html
Ich wünsche Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml