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Melanie Huml
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Frage von Evi K. •

Frage an Melanie Huml von Evi K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Huml,

auf Basis von §24 Satz 2 Nr. 9 (7. BayIfSMV) und einem Werte größer „35“ sind u.a. Erzieher in Krippen für unter 3-jährige Kinder verpflichtet Mundschutz zu tragen, sobald der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Handelt es sich dabei um den Abstand zwischen den Erziehern?

RKI, BfArM, BMG und BMAS schreiben, dass die Aussenseite der Maske potentiell erregerhaltig ist. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. Nach einem Berühren der Maske sollen die Hände 20-30sek mit Seife gewaschen werden. Textile Masken sollen bei idealerweise 95° gewaschen und zur Dekontamination bei mindestens 165° gebügelt werden. (1)

Ich denke es ist unbestritten, dass im Krippenalltag mit 1-jährigen Kindern nicht vermieden werden kann, dass diese immer wieder an die Maske der Erzieher fassen. Für kleine Kinder die primär auf Non-verbale Kommunikation angewiesen sind, sind Masken „störend“ und sie greifen instinktiv danach.

Deshalb meine Frage, welche Gefährdungsanalyse und faktenbasierte Risiko-Nutzen-Abwägung stattgefunden hat?

Welches Risiko wurde als höher bewertet?
Kleinkinder die von einer symptomlosen Erzieherin (mit Symptomen sollte man ohnehin nur nach negativem Test im Einsatz sein) mit Covid-19 infiziert werden
oder
Kleinkinder die regelmäßig eine kontaminierte Maske berühren, welche man als Erwachsener nur unter strengen Regeln absetzen und entsorgen/dekontaminieren soll ?

Ist hier eine Differenzierung speziell für Krippen angedacht, wo pädagogische und psychologische Nachteile zusätzlich mit in die Waagschale zu werfen sind.

Zum Thema Risikogruppe:
Diese sind durch einen Mund-Nasen-Schutzes ohnehin nicht geschützt, ein Schutz vor potentiell infizierten Kindern bedarf einer partikelfiltrierenden Halbmaske(1).
Ein freiwilliges Tragen soll auch nicht in Frage gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Evi Kaltenbrunner

BfArM: https://tinyurl.com/ydxd5ffw

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kaltenbrunner,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Kindertagesbetreuung. Am 03.06.2020 hat das „Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern“ eine „Gemeinsame Erklärung zur Corona-Pandemie“ unterzeichnet, in welcher sowohl die Bedeutung der frühkindlichen Bildung als eine wichtige Grundlage für die Entwicklung, Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern sowie die herausragende Leistung der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung zum Ausdruck kommen.

In der Erklärung bekräftigen die Unterzeichner, dass auch die Beschäftigten im Bereich der Kindertagesbetreuung bestmöglich vor dem Coronavirus geschützt werden müssen. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern hat in Abstimmung mit dem Familienministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit „Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in bayerischen Kindertageseinrichtungen vor einer Corona-Infektion“ herausgegeben. Auch liegt eine „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus“ vor. Vor Ort sind die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um jedes vermeidbare Risiko zu minimieren, insbesondere dort, wo dies bspw. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erforderlich ist.

Zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist anzumerken, dass es sich hierbei um einen von mehreren Bausteinen handelt, mit welchem die Infektionsgefahr verringert werden kann. Das Tragen einer MNB ersetzt nicht die Einhaltung der Hygieneregeln, insbesondere auch eine gute Händehygiene.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#MundNasenSchutz

Gemeinsame Erklärung des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern zur Corona-Pandemie:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/bundniserklarung_corona_endfassung.pdf

IFP-Handreichung für die Praxis der Kindertagesbetreuung:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/ifp-handreichung_kita.pdf
Rahmenhygieneplan Corona Kindertagesbetreuung:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/rahmenhygieneplan.pdf

Hinweise der Kommunalen Unfallversicherung Bayern zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in bayerischen Kindertageseinrichtungen vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARSCoV-2):
https://kuvb.de/praevention/betriebe-und-einrichtungen/kindertageseinrichtungen/corona-pandemie/?tx_contrast=1%252527A%2525252525252525252525252525252525253D0

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml
Staatsministerin für Europaangelegenheiten und Internationales

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