Frage an Melanie Huml von Thomas H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Huml,
was halten Sie von den teilweise sehr vielversprechenden Studien zum Psychedelika in Bezug auf Depression, PTBS sowie Angststörungen? Themen die vor allem in Zeiten von Corona sehr ernst zu nehmen sind.
Die Berliner Charité zeigt hier wie eine Wertungsfreie sowie wissenschaftliche Herangehensweise aussehen kann.
Sehen Sie die Möglichkeit die Studienlage in Bayern voranzutreiben?
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und bedanke mich schon im Vorhinein für Ihre Zeit.
Liebe Grüße
T. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Oktober 2020, in der Sie sich zur Substanzgruppe der Psychedelika äußern und sich dazu auf eine aktuelle Studie der Charité Universitätsmedizin Berlin beziehen. Zu Ihrem Anliegen nehme ich gerne wie folgt Stellung.
Es ist von hoher Wichtigkeit, dass durch Forschung und entsprechende Studien – in diesem Kontext auf dem Gebiet der Psychopharmakotherapie – zusätzliche Behandlungsoptionen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gefunden bzw. weiterentwickelt werden können. Bei den von Ihnen genannten Substanzen sind allerdings zahlreiche Aspekte sowohl aus fachlicher Sicht als auch hinsichtlich gesetzlicher Vorgaben zu beachten. Bei der angesprochenen Stoffgruppe der Psychedelika – welche illegale Drogen sind – ist im Hinblick auf einen eventuell künftig möglichen, in der Wissenschaft kontrovers diskutierten Einsatz als Arzneimittel eine sorgfältige, akribische Untersuchung und Bewertung eines möglichen therapeutischen Potentials unter Berücksichtigung des beträchtlichen Gefahren- und Nebenwirkungsprofils sowie des Missbrauchs- und Suchtpotenzials notwendig.
Grundsätzlich sind für die Genehmigung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen je nach Art des Arzneimittels das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Bundesoberbehörden zuständig. Klinische Prüfungen sind im Rahmen der Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln dazu bestimmt, die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von neuen Arzneimitteln nachzuweisen und deren Verträglichkeit festzustellen.
Auch die Zulassung von Arzneimitteln liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesoberbehörden (BfArM oder PEI) oder der European Medicines Agency (EMA). Eine Zulassung wird in der Regel aufgrund von Ergebnissen aus klinischen Prüfungen am Menschen erteilt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat hierauf keinen unmittelbaren Einfluss.
Nachdem international bereits einige Studien zu diesem Themengebiet durchgeführt wurden bzw. in Planung sind, sind entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen auch in Deutschland bereits in der Umsetzung oder vorgesehen – beispielsweise an der von Ihnen genannten Charité Universitätsmedizin Berlin. Sollte sich daraus ein fundiertes evidenzbasiertes Potenzial im Sinne neuer Ansätze in der Behandlung von insbesondere therapierefraktären psychischen Erkrankungen ableiten lassen, wäre das zu begrüßen.
Dessen ungeachtet und nachdem Sie andeutungsweise die psychischen Belastungen im Zuge der Corona-Pandemie benennen, bleibt die Förderung der seelischen Gesundheit für mich weiterhin eine Herzensangelegenheit – dies wird beispielsweise in der Ausweitung unserer erfolgreichen Kampagne „Bitte stör mich – Aktiv gegen Depressionen“ aus dem Jahr 2016 auf das Thema Corona deutlich. Weitere Informationen zur vorgenannten Kampagne sowie rund um die psychische Gesundheit finden Sie im Internet unter https://www.bitte-stoer-mich.de/ bzw. auf der Website des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Herzlich
Melanie Huml MdL
Staatsministerin