Frage an Melanie Huml von Olivia A. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Huml,
was ist Ihre Meinung zum Thema der neu verordneten Derivateverlustverrechnung: https://www.boerse-und-finanzen.de/steuerirrsinn-anti-anleger-gesetz-besteuert-verluste.html?
Diese Verordnung welche 2021 in Kraft treten wird, beschneidet den deutschen Bürger in seiner Freiheit über seine Investitionen selbst entscheiden zu können. Außerdem verstößt dieses Gesetz gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches besagt, dass nur Nettoeinkommen besteuert werden darf - https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20081209_2bvl000107.html
Kann das Gesetz noch gekippt werden?
Danke und viele Grüße
Olivia Achtelik
Sehr geehrte Frau Achtelik,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Derivateverlustverrechnung.
Die Ende 2019 beschlossene Einschränkung der steuerlichen Verrechnung von Verlusten bei Termingeschäften und beim Ausfall von Kapitalforderungen bzw. dem Wertloswerden von anderen Kapitalanlagen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen entspricht nicht den ursprünglich verfolgten steuerlichen Grundprinzipien.
Die Bayerische Staatsregierung fordert eine Streichung der diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Der Bundesrat hat sich in der Plenarsitzung am 9. Oktober 2020 in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 mit den Stimmen Bayerns für den Verzicht auf die Neuregelung ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob der Deutsche Bundestag die mehrheitliche Position der Länder aufgreifen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin