Frage an Melanie Huml von Rene T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Huml,
Ich bin als Masseur in einer Physiotherapiepraxis als Masseur tätig. Bekomme ich auch den Pflegebonus ? Ich bin auch ständig der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt, ebenso kann ich den Mindestabstand nicht einhalten.
Mit freundlichen Grüßen
R. T.
Sehr geehrter Herr Tolazzi,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie finden die aktuell erarbeitete Förderrichtlinie zum Corona-Pflegebonus unter:
www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/20200430_richtlinie_corona-pflegebonus_60-g-11129.pdf
sowie die zugehörigen Qualifikationsregister für die Bereiche:
Langzeitpflege - Anlage 1:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/238/anhang/Anlage_01.pdf
Krankenpflege - Anlage 2:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/238/anhang/Anlage_02.pdf
Rettungsdienst - Anlage 3:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/238/anhang/Anlage_03.pdf
Berufe im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe (z. B. Masseurinnen/Masseure) sind nur im Bereich der stationären Langzeitpflege sowie im ambulanten Pflegedienst begünstigt. Die Anspruchsberechtigung für den Corona-Pflegebonus schmälert aber keineswegs die großartige Arbeit der Beschäftigten, die in anderen Berufsfeldern des Gesundheitswesens tätig sind und ebenfalls ihren Beitrag leisten, die pflegerische und medizinische Versorgung in der Zeit der epidemischen Lage aufrechtzuerhalten. Dafür vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin