Frage an Melanie Huml von Ernst S. bezüglich Gesundheit
Lt. Zeitungsmeldung wollen Sie die Niederlassung von Ärzten auf dem Land finanziell fördern. Warum?
Warum gibt es keine Zuteilung mit Niederlassungspflicht? Kann man von hochsubventionierten Studenten
der Humanmedizin nicht verlangen, sich dort nieder zu lassen wo die sie gebraucht werden?
(wäre für Tiermedizin noch nötiger).
Studium ist schon kostenlos, wird jetzt auch noch die Praxisgründung subventioniert?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen rund um das Thema „Niederlassung von Ärzten auf dem Land“. Eine flächendeckend gute, medizinische Versorgung ist und bleibt ein wichtiger Baustein meiner Gesundheitspolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Um auch künftig eine wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung in allen Teilräumen Bayerns erhalten zu können, haben wir als Staatsregierung die Weichen richtig gestellt. Bereits im November 2011 wurde der Aktionsplan demografischer Wandel „Aufbruch Bayern“ verabschiedet, der u. a. die Vergabe gezielter Anreize für Landärzte in Regionen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Praxen vorsieht.
Ärzte entscheiden sich immer weniger für eine Niederlassung im ländlichen Raum. Durch einen finanziellen Anreiz soll die Entscheidung für eine Niederlassung als Arzt / Psychotherapeut im ländlichen Raum gefördert und die Praxisgründung/-übernahme erleichtert werden. Gefördert werden Niederlassungen von Hausärzten, Kinderärzten, Frauenärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern, Augenärzten, Chirurgen, Hautärzten, HNO-Ärzten, Nervenärzten, Orthopäden und Urologen in Orten mit max. 20.000 Einwohnern (Kinder- und Jugendpsychi-ater bis max. 40.000 Einwohner) sowie Niederlassungen von Vertragspsychotherapeuten.
Wesentliche Fördervoraussetzung ist, dass die Niederlassungen in Orten erfolgen, die nicht überversorgt sind. Bisher konnten bereits 526 Niederlassungen und Filialbildungen, davon allein 425 Hausärztinnen und Hausärzte, gefördert werden.
Eine Niederlassungspflicht hingegen - also die Pflicht zu einer Berufsausübung an einem vom Staat vorgegebenen Praxissitz - wäre mit der im Grundgesetz in Art. 12 garantierten Berufsfreiheit kaum zu vereinbaren.
Zudem spricht sich Bayern schon seit jeher gegen eine Staatsmedizin, also gegen ein vollständig staatlich reglementiertes Gesundheitssystem aus. Das Gesundheitswesen in Deutschland basiert seit vielen Jahrzehnten auf dem Grundpfeiler der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Das bedeutet, der Staat, in diesem Falle der zuständige Bundesgesetzgeber, gibt lediglich einen gesetzlichen Rahmen vor, dessen nähere Ausgestaltung und Konkretisierung dann durch die Selbstverwaltungspartner auf Bundes- und Landesebene erfolgt. Dies gilt auch für die sogenannte Bedarfsplanung, die Regelungen dazu aufstellt, wo sich wie viele Ärzte welcher Fachrichtungen niederlassen dürfen. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet aber jeder Arzt als Ausübender eines freien Berufs selbst, ob und wo er sich konkret niederlassen möchte. Das Konzept der Bedarfsplanung hat sich bewährt und schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen individueller Berufsfreiheit einerseits und Sicherung flächendeckender medizinischer Versorgung andererseits.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege