Frage an Melanie Huml von Ernst S. bezüglich Gesundheit
Verehrte Fr. Huml,
von Stellen suchenden Unselbständigen wird Mobilität gefordert.
Warum dto. nicht von Freiberuflern? Warum wird die Niederlassungsfreiheit von Ärzten nicht beschränkt (z.B. durch Losverfahren, Zuteilung, etc.). Warum wollen Sie für Landärzte finanzielle Anreize schaffen? Immerhin finanzieren Arbeitnehmer das Studium von Ärzten ja auch mit. Steuerverschwendung für Wohlhabende zu Lasten (Unter-)Durchschnittsverdienern?
Sehr geehrter Herr S.,
eines meiner politischen Kernanliegen ist es, dass die Menschen in Bayern die bestmögliche medizinische Versorgung bekommen - das gehört für mich zur Daseinsvorsorge des Staates! Auch wenn wir in Bayern insgesamt noch eine gute Versorgungssituation haben, wird die Lage in einigen ländlichen Regionen zunehmend schwieriger. Deswegen hat die Staatsregierung ein Niederlassungsförderprogramm aufgelegt, um gezielt Ärzte für Regionen im ländlichen Raum zu gewinnen (s. https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/niederlassung-von-hausaerztinnen-und-aerzten/). Diese Steuergelder sind gut eingesetzt, denn sie sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten auch auf dem Land in zumutbarer Entfernung einen Arzt aufsuchen können - letztlich kommen die Gelder also allen zugute! Ich freue mich, dass wir so bereits über 460 Ärzte für eine Tätigkeit im ländlichen Bereich gewinnen konnten (davon über 370 von Hausärzte!).
Nur am Rande: Dass Ärzte selber entscheiden können, ob und wo sie sich niederlassen, garantiert das Grundrecht der Berufsfreiheit. Einschränkungen sind zwar möglich mit Blick auf den notwendigen Zugang zu ärztlicher Versorgung in allen Regionen, müssen aber so gering wie möglich ausfallen. Daher gibt es die vertragsärztliche Bedarfsplanung. Durch diese muss ein Arzt, der Kassenpatienten behandeln will, und das sind die meisten Ärzte, schon heute Einschränkungen seiner Niederlassungsfreiheit hinnehmen. In einem Planungsbereich ist eine Niederlassung dadurch nämlich nur dann möglich, wenn dieser Bereich für diese Arztgruppe nicht bereits als überversorgt gilt, also ein Kassenarztsitz noch frei ist. Der Grundrechtsschutz der freien Berufsausübung lässt es andererseits aber nicht zu, dass der Staat einen Arzt darüber hinaus dazu verpflichtet, an einer bestimmten Stelle in einem schlechter versorgten Planungsbereich eine Praxis zu eröffnen. Eine solche Steuerung kann nur durch Anreize - wie unsere Niederlassungsförderung - erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin