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Melanie Huml
CSU
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Frage von Zekeriya M. •

Frage an Melanie Huml von Zekeriya M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Huml,

am 15. Mai erfolgt die zweite Lesung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes im Landtag. Ich habe mich über den Inhalt des Gesetzes informiert und halte es für eine Aushöhlung der Bürgerrechte und eine Bedrohung für die freiheitliche Demokratie. Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich mit dem Gesetzestext befasst haben und ob Sie für oder gegen das Gestzt stimmen würden.

Herzliche Grüße,
Z. M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Sorge um die Freiheit in unserem Land, eine Sorge die ich teile, jedoch nicht in Zusammenhang mit der Reform des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Gerne erläutere ich Ihnen die zentralen Eckpunkte, um Ihnen zu verdeutlichen, weshalb ich das Gesetz mittrage.

Eine Neuordnung des bayerischen Polizeirechts ist aus mehreren Gründen notwendig: erstens zur Umsetzung des EU-Datenschutzrechtes, zweitens zur Angleichung an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und drittens zur Anpassung der polizeilichen Befugnisse im präventiv-polizeilichen Bereich der fortschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere bei der Terror-Abwehr.

Das neue PAG sieht mehr Datenschutz vor als das bisherige. Der Gesetzentwurf sieht vielfältige Eingrenzungen der Befugnisse – wie Eingriffsschwellen, Richtervorbehalte, Verhältnismäßigkeitsgebote und Rechtsschutzmöglichkeiten – vor, so dass ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Die gesetzlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Polizei auf Auskunftserteilung, Datenberichtigung und Datenlöschung werden gestärkt. Viel öfter als vorher ist bei besonders sensiblen Maßnahmen wie Observationen oder verdeckten Ermittlungen die Zustimmung eines unabhängigen Richters notwendig.

Daten aus besonderen Kategorien werden besonders geschützt, zum Beispiel: biometrische Daten, ethnische Herkunft, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Diese Daten werden besonders gekennzeichnet, sind nur für einen beschränkten Kreis an Polizeibeamten abfragbar und jeder Datenzugriff wird dokumentiert.

Sehr geehrter Herr M., in einem Verfassungsstaat geht es darum, das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit immer wieder neu auszutarieren – aufgrund neuer Bedrohungslagen, Kriminalitätsphänomenen und technischer Errungenschaften. Unsere Sicherheitsbehörden dürfen nicht hinter den Möglichkeiten der Täter zurückbleiben. Das gilt auch im Vorfeld der Begehung schwerster Straftaten.

Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wurde schon mit der letzten Novelle fürs Polizeiaufgabengesetz im Juli 2017 eingeführt. Dies bedeutet nicht, dass kein Verdacht mehr vorliegen muss. Für eine drohende Gefahr braucht es vielmehr tatsächliche Anhaltspunkte, konkrete Hinweise, dass Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkungen absehbar sind. Ein Rechtsstaat darf nicht erst abwarten, bis sämtliche Planungen und Vorbereitungshandlungen für eine Tat abgeschlossen sind.

„Freiheit braucht Sicherheit“ – so lautet unsere Grundeinstellung als Abgeordnete der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Der Staat ist nicht der Feind der Freiheit der Bürger, sondern der Garant dafür. Er ist zur Risikovorsorge und Risikominimierung für die Bevölkerung verpflichtet.

Sehr geehrter Herr M., wenn Sie sich detailliert über das neue Polizeiaufgabengesetz informieren möchten, empfehle ich Ihnen die Internetseite des Bayerischen Innenministeriums. Dort finden Sie nicht nur Antworten auf mögliche weitere Fragen, sondern auch das aktuelle Gesetz, welches der Bayerische Landtag am 15. Mai 2018 beschlossen hat: www.polizeiaufgabengesetz.bayern.de .

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL

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