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Melanie Huml
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Frage von Christian N. •

Frage an Melanie Huml von Christian N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
Sehr geehrte Frau Kollegin,

mein Name ist C. N.. Ich wende mich an Sie hinsichtlich des jüngst vorgestellten Gesetzesentwurf zum BayPsychKHG. Mit großer Sorge habe ich den Entwurf gelesen und würde Sie um eine Stellungnahme zu meinen Fragen bitten.

Als Hintergrund: Ich bin selbst Mediziner und habe mich in der Vergangenheit in gewissem Umfang mit der behandelten Problematik der Einschränkung von Persönlichkeitsrechten auseinandergesetzt. Aufgrund einer Erkrankung in der Familie habe ich zudem entsprechende persönliche Erfahrung mit den aktuellen Verordnungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bayern.
Besonders im Hinblick auf die Geschichte der Psychiatrie in Deutschland und auf die Rolle der deutschen Ärzteschaft im Umgang mit psychisch Erkrankten im Nationalsozialismus, entsetzt mich die offene Bezugnahme des Gesetzesentwurfes auf Prinzipien und Paragrafen aus der Sicherheitsverwahrung.
Nach meinem Rechtsverständnis verbietet es sich - ungeachtet einer Argumentation zum "Schutz der Öffentlichkeit" - Bürger einer polizeilichen Erfassung zuzuführen, wenn sich diese keiner Straftat schuldig gemacht haben.
Als Staatsministerin für Gesundheit und als Kollegin haben Sie eine Fürsorgepflicht für die Bürger welche Sie mit dem aktuellen Gesetzentwurf unverhältnismäßig kriminalisieren.

Bitte erklären Sie mir:
Wie rechtfertigt sich Ihrer Meinung nach die extreme Härte mit der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingeschränkt werden?
Wie denken Sie, dass das geforderte Kriminalregister für psychisch Kranke den nicht straffällig Gewordenen helfen kann - so Sie erwarten, dass es den Betroffenen hilft?
Wie sehen Sie die Implikationen dieses Präventiv-Verdachtes und der extensiven Entrechtung von Schutzbefohlenen im Kontext des deutschen Grundgesetzes und im Licht der deutschen Geschichte?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Eingabe zum Bayerisch Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Gerne will ich darauf antworten, zunächst aber darauf hinweisen, dass für den Teil der öffentlich-rechtlichen Unterbringung das Bayerische Sozialministerium fachlich zuständig ist, nicht das Gesundheitsministerium. Meine Kabinettskollegin, Staatsministerin Kerstin Schreyer, hat ihnen nach meinem Wissensstand hierzu auch bereits geantwortet:

Ich darf daher noch einmal betonen: Die Regelungen zur Unterbringung im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz finden nur auf einen kleinen Teil der psychisch kranken Menschen Anwendung, der sich selbst oder andere konkret und erheblich gefährdet. Es gilt nicht für Menschen, die sich freiwillig in psychiatrische Krankenhausbehandlung begeben haben oder bei denen ein Betreuer die Unterbringung angeregt hat. Das Gesetz ermöglicht nur in den Fällen, in denen Hilfe und Behandlung nicht reichen und auch keine anderen Optionen bestehen, eine Unterbringung zum Schutz der betroffenen Personen und der Bevölkerung. Der Gesetzentwurf setzt damit auf Hilfen, Heilung und Schutz von psychisch kranken Menschen. Weitere Informationen des Sozialministeriums können Sie unter https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/baypsychkhg_vid.php abrufen.

Zum Thema Hilfen, für welche ich als Gesundheitsministerin verantwortlich bin: Von zentraler Bedeutung ist die landesweite Einführung von Krisendiensten, die im Rahmen des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) vorgesehen ist. Mit diesem psychosozialen Beratungs- und Hilfeangebot schließen wir in Bayern eine bislang bestehende Versorgungslücke. Erstmals erhalten damit Menschen in ganz Bayern Hilfe in psychischen Notsituationen. An das Hilfsangebot können sich auch Angehörige von Betroffenen wenden. Unser Ziel in Bayern ist es, Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie - soweit erforderlich - freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln.

Es ist unser gemeinsames Anliegen, dass Bayern ein Gesetz bekommt, vor dem niemand Angst hat und das die Situation der Betroffenen nachhaltig verbessert. Daher hat sich das Bayerische Kabinett auf eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen im Unterbringungsteil des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes verständigt:

Auf die sogenannte Unterbringungsdatei soll vollständig verzichtet werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bewahren. Auch mit der Sprache des Gesetzes soll den Belangen der psychisch Kranken besser Rechnung getragen werden. Insbesondere sollen die Verweisungen vom Maßregelvollzugsgesetz in das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz gestrichen werden, die bisherigen Besuchskommissionen werden fortgeführt.

Seien Sie sicher: Wir nehmen in Bayern die Ängste und Sorgen der Betroffenen sehr ernst, auch - und das ist mir als approbierter Ärztin sehr wichtig - unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

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