Frage an Melanie Huml von Bernd M. bezüglich Recht
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Wie vereinbaren Sie die Limitierung von Asylsuchenden (zukünftig 180.000 bis 220.000) mit dem geltenden Asylgesetz? Wie wollen sie dies gewaehrleisten? Wie konnten sie in der Vergangenheit sicherstellen, dass niemand ohne gültigen Pass die Grenze zu Deutschland überschritten hat?
H. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie um genauere Informationen zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD im Januar 2018 bitten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt handelt es sich noch nicht um rechtsgültige Beschlüsse, doch kann ich Ihnen gerne den Punkt „Migration und Integration“ etwas näher erläutern. Im Ergebnispapier ist folgender Passus enthalten:
„Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.
Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechenden Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet.
Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.
- Entwicklungszusammenarbeit verbessern
- Ausbau humanitären Engagements
- Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u.a. Stärkung internationaler Polizeimissionen)
- Faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen)
- Verstärkter Klimaschutz
- Restriktive Rüstungsexportpolitik
Wir werden eine Kommission Fluchtursachen im Deutschen Bundestag einrichten.
Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten weiter ausbauen. Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen. Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.
Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen.“
Wie bereits erwähnt, handelt es sich dabei jedoch erst um ein Sondierungspapier. Mit einer möglichen Umsetzung werden sich Bundesregierung und Bundestag befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL