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Melanie Huml
CSU
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Frage von Matthias B. •

Frage an Melanie Huml von Matthias B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Huml,

über die dpa äußern Sie sich wie folgt:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/gesundheitsministerium-huml-warnt-vor-freigabe-von-cannabis-1.3738099



Dazu meine_ Fragen:



Jährlich sterben in D über 70.000 Menschen an den Folgen des Alkohols.

 Sie sind oder waren Bierbotschafterin.

http://www.dagusta.de/im-blickpunkt/3215/Brauerei-Kundmueller-feiert-140-Jahre-Weiherer-Bier



Frage 1: Glauben Sie, dass sich dieses Amt bei über 70.000 Toten/Jahr mit dem einer Gesundheitsministerin vereinbaren lässt und dies eine gute Vorbildrolle ist? Müssten Sie hier nicht einen enormen Interessenkonflikt haben?



Frage 2: Sie sprechen beim Cannabis richtigerweise den Jugendschutz an.



a) Warum tun Sie das nicht konsequenter beim Alk?


b) ...ist es in Deutschland immer noch möglich, dass Minderjährige völlig legal Bier, Sekt und Wein kaufen können?


c) ...gibt es immer noch gezuckerte Mixgetränke? 


d) ...sind die Steuern im internationalen Vergleich immer noch sehr niedrig, anders als z.B. beim Tabak?

e) ...darf fast ohne Einschränkung geworben werden, selbst bei Sportevents?


f) ...ist Alk. allgegenwärtig, sogar noch an der Supermarktkasse?



Zuletzt rief der US-amerikanische Präsident wegen jährlich 60.000 Heroin-Toter den „nationalen Notstand“ aus.

http://www.zeit.de/politik/2017-08/nationaler-notstand-opioid-krise



Frage 3: Angesichts 70.000 Alkoholtoter in D (bei einem 1/4 der Einwohner der USA):

Wollen Sie als Gesundheitsmin. die Auswirkungen des Alk. weiter hinnehmen oder sollten auch in D weitergehende Maßnahmen (z.B. Jugendverbot) ergriffen werden?

Frage 4: Glauben Sie, dass die Gefahren von C. + Alk. von der CSU realistisch eingeschätzt werden?

Ich bitte Sie um die Beantwortung ALLER Fragen und habe diese zur Vereinfachung nummeriert.

 Danke!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Suchtprävention ist mir persönlich und der gesamten Bayerischen Staatsregierung ein zentrales Anliegen. Dabei sind substantielle Unterschiede bei Suchtmitteln auch entscheidend für meine Präventionspolitik. Beispielsweise hat Cannabis eine völlig andere Pharmakokinetik (d.h. Prozessverlauf im Körper: u.a. Aufnahme, Verteilung, Um- und Abbau) als Alkohol und birgt infolgedessen gerade bei jungen Menschen ein hohes Gefährdungsrisiko – anders als ein maßvoller Alkoholkonsum. Zu diesem Gefährdungsrisiko des Cannabis, zu dem insbesondere das Ausbilden von kaum oder nur schwer heilbaren Psychosen gehört, empfehle ich Ihnen gerne eine unlängst veröffentlichte Studie ( https://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressekontakt-und-mitteilungen/2017/2017-4-quartal/aktuelle-studie-des-klinikums-der-universitaet-muenchen-cannabis-potential-und-risiken-eine-wissenschaftliche-analyse-capris.html ). Als sogenannte Metha-Studie wertet Sie zu dem Thema bereits vorhandene Studien und Materialien umfassend aus.

Bei Alkohol liegt das Problem, das Sie zu Recht ansprechen, im missbräuchlichen Konsum. Derzeit sind rund 270 000 Menschen in Bayern alkoholabhängig. Für ein Bündel verschiedener Präventionsmaßnahmen gegen Alkoholmissbrauch wenden wir daher jährlich in Bayern ca. eine Million auf.
Beispielsweise setzen wir mit dem Projekt HALT (Hart am Limit) vor allem bei Jugendlichen an, die bereits einmal durch übermäßigen Konsum aufgefallen sind. Dabei bieten wir sowohl reaktive als auch proaktive Maßnahmen an und beziehen die Jugendlichen, Eltern, Schulen und weitere Multiplikatoren mit ein. Ein anderes, multimediales Programm heißt "Starker Wille statt Promille" und zielt darauf, die Jugendlichen in ihrem Bestreben zu stärken, wenn überhaupt, dann nur maßvoll zu konsumieren.
Mit der Kampagne „Null-Promille“ richten wir uns an Schwangere und ihr Umfeld, weisen auf die Bedeutung der Abstinenz in der Schwangerschaft und die Risiken des Alkoholkomsums während der Schwangerschaft hin.

Darüber hinaus zieht das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf ein Heranführen Jugendlicher an maßvollen Konsum mit den gestuften Altersgrenzen Rahmenbedingungen. So können Jugendliche unter 16 Jahren gar keinen Alkohol erwerben, ab 16 Jahren lediglich nicht gebrannte Erzeugnisse (das gilt auch für Mixgetränke) und erst mit Eintritt der Volljährigkeit entfällt eine Altersbeschränkung. Für Mixgetränke wurden die Steuern schon vor Jahren so hoch angesetzt, dass sie kaum noch produziert und noch weniger abgenommen werden.

Erste Erfolge all‘ unserer Maßnahmen sind vor allem bei jungen Menschen bereits erkennbar. Die Zahl der 10- bis 20-Jährigen, die wegen akuten Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus müssen, sinkt seit vier Jahren. Nichtsdestotrotz werde ich nicht locker lassen und weiter gegen Alkoholmissbrauch kämpfen!

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

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