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Melanie Huml
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Frage von Guido L. •

Frage an Melanie Huml von Guido L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Huml,

darf ich Sie höflichst daran erinnern, dass Sie mir meine Frage vom 18.08.16 zur Verlagerung des bayer. Gesundheitsministeriums nach Nürnberg (s.o.) noch nicht beantwortet haben?

Meine heutigen Fragen:
- Wurden Sie von irgendwem genötigt, mir meine Fragen nicht zu beantworten? Schließlich haben Sie bisher immer bei "abgeordnetenwatch.de" geantwortet (was Sie ehrt).
- Falls ja: Von wem?

In Erwartung Ihrer baldigen, selbstverständlich ehrlichen Beantwortung meiner Fragen vom 18. August verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Verlagerung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) nach Nürnberg.

Die Entscheidung, das StMGP nach Nürnberg zu verlagern, erfolgte im Rahmen der Heimatstrategie. Die Heimatstrategie wurde am 05.08.2014 vom Ministerrat beschlossen, zeitlich nach der Gründung des StMGP am 10.10.2013.

Für den Beschluss des Ministerrats vom 30.07.2016 zur Verlagerung des StMGP war Grundlage die Organisationshoheit der Staatsregierung und des Ministerpräsidenten. Mit der Verlagerung sollen wichtige strukturelle Impulse für den gesamten nordbayerischen Raum gesetzt werden. Für die Gesundheitsregion Franken bietet sich die einmalige Chance, Synergien und Effizienzsteigerungen zu erzielen und weiter zu wachsen.

Da das Konzept für die Verlagerung des StMGP im Detail erst erstellt wird, können Ihre Fragen zum Ablauf der Verlagerung nicht beantwortet werden.

Fest steht: In dem Verlagerungskonzept wird auf die Belange der Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter größtmögliche Rücksicht genommen. Für die Beschäftigten des StMGP gilt das im Rahmen der Heimatstrategie beschlossene Personalrahmenkonzept mit den entsprechenden Garantien. Insbesondere gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. es finden keine Zuteilungen nach Nürnberg und keine Umsetzungen oder Versetzungen ohne das Einvernehmen der Beschäftigten statt. Die Verlagerung erfolgt sozialverträglich. Jedem Beschäftigten, der aus persönlichen Gründen nicht mit nach Nürnberg gehen kann, wurde Unterstützung zugesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
Staatsministerin für Gesundheit und Pflege

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