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Melanie Huml
CSU
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Frage von Robert A. •

Frage an Melanie Huml von Robert A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hummel,

Ärzte und Ärzteverbände beklagen seit längerer Zeit den Medizinermangel auf dem Land. Schon jetzt gibt es erhebliche Auswirkungen wegen dem Ärzteruhestand.

Lt. Pressemeldung sind inzwischen 1000 Allgemeinarztpraxen in Deutschland von der Schließung bedroht bzw. bereits geschlossen.

Bei der "Schönrechnung" der KV im Bezug auf Fördergebiete wird die Zahl der noch tätigen Mediziner die sich bereits im Rentenalter befinden nicht berücksichtigt. Ärzte in Notstandsgebieten erhalten einen kleinen Betrag wenn die Praxis noch besetzt ist und zudem werden für Praxisnachfolger Förderungen gewährt. Aber irgendwann ist Schluß - es geht nicht mehr!

Z.B. haben wir im Ort mit rd. 5000 Einwohner 2 Ärzte mit 64 und 69 Jahren die seit langer Zeit einen Nachfolger suchen. - Förderung wird jedoch nicht bewilligt da wir einen halben Sitz zu viel im Landkreis haben (fast 2/3 sind zentriert in der Kreisstadt)!

Hierzu ist zu sagen, die Praxen im Einzugsgebiet sind alle Überlastet und nehmen keine weiteren Patienten auf. - Patienten müssen für eine ärztliche Versorgung 35Km in die nächste Kreisstadt fahren.

Wie sollen "Alte, Gebrechliche oder Menschen ohne Führerschein" in die Stadt kommen wenn der Bus nur 3x am Tag und dies nur Wochentags fährt. - Taxi in die
Kreisstadt kostet einfach rd. 80Euro! Am Land gibt es viele Patienten die mit einer Rente von 170-300Euro leben müssen, wie stellen Sie sich die Zukunft vor? Soll für jeden Krankheitsfall der Notarzt anrücken oder vertrauen Sie auf sozialverträgliches Ableben?

Junge Ärzte kommen gar nicht in die "letzte Ecke Deutschlands" oder bleiben nicht, da es keine Anreize gibt.

Sollen wir die Praxis verschenken, da wir vom stellvert. Landrat und Bürgermeister keine Hilfe erwarten können und von Seiten der Regierung wohl erst eine Förderzusage erhalten wenn die Praxis geschlossen wurde.....

Vielen Dank für Ihre Antwort / Hilfe

Praxis Altmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Altmann,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Darin schildern Sie die Problematik der Nachbesetzung Ihrer Hausarztpraxis.

Es ist erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine möglichst wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Derzeit ist die medizinische Versorgung in Bayern auf einem hohen Niveau und nimmt einen Spitzenplatz in Deutschland ein.

Die Altersstruktur insb. bei Hausärzten ist aber ungünstig. Jeder dritte Hausarzt ist bereits 60 Jahre oder älter. Gleichzeitig befinden sich aber nur etwa 10 % der jungen Medizinerinnen und Mediziner in einer Weiterbildung, die in die Hausarztmedizin mündet. Hinzu kommt, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte eine Tätigkeit in den größeren Städten bevorzugen.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, gibt es die Fördermöglichkeiten der KVB und auch wir als Bayerisches Gesundheitsministerium haben ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung aufgelegt. Unser Förderprogramm umfasst derzeit die Förderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten. Konkret werden Niederlassungen von Hausärzten mit einem Zuschuss von 60.000 Euro bzw. Filialbildungen mit einem Zuschuss von 15.000 Euro gefördert. Voraussetzung ist, dass die Niederlassung in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern erfolgt, die in nicht überversorgten Mittelbereichen liegen. Überversorgung liegt dann vor, wenn der Versorgungsgrad 110 % überschreitet.

Die für Neukirchen b. Hl. Blut maßgebliche Planungsregion ist der Mittelbereich Furth im Wald. Dieser ist derzeit knapp überversorgt (bei einem Versorgungsgrad von 114,6 % gem. der Fortschreibung der Planungsblätter zum 28.08.15). Bei dieser Konstellation würde natürlich nicht gewartet, bis durch den Wegfall der Praxis wieder Regelversorgung eintritt, sondern ein Praxisnachfolger trotz knapper Überversorgung unmittelbar gefördert.

Ob zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Antrag auf Niederlassungsförderung gestellt wird, noch Niederlassungsmöglichkeiten bestehen und zudem noch ausreichend Fördermittel vorhanden sein werden, lässt sich naturgemäß erst abschließend beurteilen, wenn ein konkreter Antrag vorliegt. Derzeit sind ausreichend Fördermittel vorhanden.

Generell steht Ihrem Bürgermeister das Kommunalbüro für ärztliche Versorgung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung. Das Gesundheitsministerium hat es speziell dafür eingerichtet, Kommunen bei Fragen und Problemen der ärztlichen Versorgung in der Region weiterzuhelfen. Beim Kommunalbüro hat sich so seit seinem Bestehen ein großer Erfahrungsschatz angesammelt, der auch für Sie und die Kommunalpolitiker in Ihrer Gemeinde und im Landkreis wertvoll sein kann. Herr Geuter, der Leiter des Kommunalbüros, steht Ihnen mit seiner Expertise entweder telefonisch unter 09131/6808-2914 oder per E-Mail unter Kommunalbuero-Gesundheit@lgl.bayern.de zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Herzlich
Melanie Huml, MdL
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege

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