Frage an Melanie Huml von Dirk B. bezüglich Gesundheit
liebe Melanie Huml,
es erschüttert mich, dass die Regierung Bürgerrechte beschneiden möchten und der allgemeinen Hysterie und Inquisitionsstimmung gegen Impfverweigerer in diesem Lande noch Wasser auf die Mühlen gießen. Zumal es bis heute keine wissenschaftlichen Beweise für Impfung gibt (die Beweislast liegt hier bei den Medizinern, nicht beim Patienten!), aktuelle Forschung stellt sogar die komplette Erreger, Antikörper und Ansteckungstheorie in Frage (s.u.) Sollte nicht zuerst gründlich geforscht werden, nicht einfach Behauptungen und Hypothesen geglaubt werden, ehe man überhaupt überlegt Impfen zu empfehlen? Und ganz unabhängig davon ob Impfungen sinnvoll und wirksam sind oder nicht sollte jegliche Debatte über eine Impfpflicht lediglich darüber geführt werden, ob der Staat das Recht hat über den Körper eines Menschen zu bestimmen. Dies steht unter anderem auch in Art2 II GG und Art.3 GG. Ein Schulausschluss Ungeimpfter steht dem entgegen und ist verschleierte Impfpflicht.
In einer freien Gesellschaft stehen die Grundrechte des Einzelnen an erster Stelle. Das Recht der körperlichen Unversehrtheit sollte dabei zu einem der höchsten Rechte unserer Gesellschaft, gerade in Fragen der Impfungen erhoben werden und durch kein Gesetz auch nur ansatzweise eingeschränkt werden.
die Grundrechte und die Freiheit des Einzelnen sollten niemals der Mehrheit zur Abstimmung vorgelegt werden. Sonst könnte die Mehrheit unverzüglich auch die Religions- oder Meinungsfreiheit für bestimmte Personen aufheben, weil es ihr aufgrund von hysterischen Medienberichten gerade so passt. D.h.
ein Einmischen des Staates und gar eine Verordnung öffnen die Türe zu jeglicher Willkür…wohin das führt, konnten wir in der Vergangenheit mehrfach erleben- gerade in Deutschland. Wie stehen Sie dazu?
Herzlich
Dirk Bayer
Belege der neuen Forschung: Dr Johann Loibner: Mythos Ansteckung (Michaels Verlag) Claus Köhnlein:
Virus Wahn (emu Verlag) Dr.Friedrich Graf: Die Impfentscheidung
(sprangsrade Verlag)
Sehr geehrter Herr Bayer,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Mai 2015.
Eine Impfpflicht besteht in Deutschland bislang nicht. Jeder kann, ohne Angabe von Gründen, eine Impfung für sich oder seine Kinder ablehnen. Als Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege bin ich für die Gesundheit der gesamten bayerischen Bevölkerung verantwortlich.
Schutzimpfungen gehören nach einhelliger Meinung ausgewiesener nationaler und internationaler medizinischer Experten zu den wirksamsten und sichersten Maßnahmen der Vorbeugung von schwerwiegenden Infektionskrankheiten. Zudem kann durch hohe Impfquoten ein kollektiver Schutz der Bevölkerung erreicht werden. Dadurch können auch Personen geschützt werden, für die selbst eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (Herdenschutz).
Ich nehme Ihre Bedenken zum Thema Impfen sehr ernst und baue auf eine freie, mündige Entscheidung jedes Bürgers für sich, aber auch für seine Nächsten. Daher sehe ich es als meine Pflicht, entsprechende Informationen basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft für die bayerische Bevölkerung zugänglich zu machen. Ich empfehle allen Bürgern, sich auf Grundlage objektiver und wissenschaftlich fundierter Informationen eine Meinung zum Thema Impfen zu bilden. Fundierte Informationen zum Impfen finden Sie unter anderem unter http://www.schutz-impfung-jetzt.de , http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/ImpfungenAZ_node.html oder http://www.impfen-info.de .
Moderne Impfstoffe sind gut verträglich. Die heute in Deutschland empfohlenen und angewandten Impfungen gelten als sehr sicher. Der Nutzen der heutigen Impfungen übersteigt bei Weitem die seltenen Komplikationen.
Als übliche Impfreaktion gelten Lokalreaktionen an der Injektionsstelle (z.B. Rötung, Schwellung) sowie Allgemeinreaktionen (z.B. Fieber bis 39,5 °C, Kopfschmerzen) innerhalb der ersten 72 Stunden nach der Impfung. Innerhalb der ersten vier Wochen nach der Impfung kann es außerdem zu einer leichten Ausprägung der „Impfkrankheit“ (z.B. Impfmasern) kommen. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach der Impfung sind äußerst selten. Um Impfstoffe dennoch zu verbessern, sind Ärzte und Heilpraktiker nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, die Impfnebenwirkungen und den Verdacht auf eine Impfnebenwirkung zu erfassen und über die Gesundheitsämter an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu melden. Darüber hinaus haben Ärzte eine standesrechtliche Meldeverpflichtung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, die die Meldungen an das PEI weitergibt. Für pharmazeutische Unternehmer besteht ebenfalls eine Meldepflicht. Alle eingegangenen Meldungen werden vom PEI bewertet. Seit 2007 werden sie in einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Datenbank online verfügbar gemacht, um die Transparenz und Meldekontrolle zu erhöhen ( http://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/informationen-zu-impfstoffen-impfungen-impfen.html ).
Zusätzlich wurde die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln bzw. Impfstoffen gestärkt, indem Verdachtsmeldungen durch betroffene Patienten selbst an das PEI gesetzlich möglich sind.
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in § 60 IfSG ausdrücklich geregelt. Für die Anerkennung eines Impfschadens ist der wahrscheinliche Zusammenhang mit der Impfung ausreichend, sie erfolgt unabhängig von der Meldung und der Bewertung durch das Paul-Ehrlich-Institut.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert seit vielen Jahren mit vielfältigen Maßnahmen eine Steigerung der Impfquoten in Bayern. Ziel ist es, die bayerische Bevölkerung wissenschaftlich fundiert über die derzeitigen Fachempfehlungen zu informieren, und sie zu motivieren, die Möglichkeit eines Impfschutzes vor übertragbaren Infektionskrankheiten zu nutzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml MdL