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Melanie Huml
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Frage von Lothar K. •

Frage an Melanie Huml von Lothar K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Huml,

Frage zu Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Sie haben bei der Beantwortung einer Frage erwähnt, dass Sie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente planen indem Sie die letzten vier Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung höher gewichten. Kann es da nicht passieren, dass sich dadurch auch viele Erwerbsminderungsrenten verringern weil gerade unmittelbar vor der Genehmigung einer Erwerbsminderungsrente diverse Sozialleistungen bezogen wurden? Es dauert ja oft ein Jahr oder länger bis die Rente genehmigt wird und da beziehen die Leute Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Hartz IV.

Weiteren dringenden Handlungsbedarf sehe ich bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hier bedarf es dringend einer gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung ähnlich wie bei Lebensversicherungen dass erworbene Ansprüche erhalten bleiben wenn die Versicherung beitragsfrei gestellt werden muss weil die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können wegen Krankeit, Arbeitslosigkeit etc.
Beispiel aus dem Leben: Freiberuflicher Handelsvertreter zahlt dreißig Jahre für eine private Berufsunfähigkeitsrente von 2000 Euro ein. Dann bricht der größte Teil seiner Einnahmen weg weil sein Hauptauftraggeber Insolvenz anmelden muss. Er kann die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen und somit wird die Versicherung zwangsweise aufgelöst. Wenige Monate später erleidet er einen Schlaganfall und ist dauerhaft erwerbsunfähig. Trotz 30 Jahren Beitragszahlung hat er keinen Anspruch auf eine Rente. Und das ist mit Sicherheit kein Einzelfall.
Planen Sie auch hier Verbesserungen, damit so etwas nicht mehr passiert?

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Kindermann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kindermann,

Ihre Sorge hinsichtlich der geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente ist unbegründet. Mit der "Höhergewichtung" der letzten vier Jahre ist eine Günstigerbewertung gemeint. Gerade weil die letzten Jahre häufig - wie Sie schreiben - die Rentenhöhe drücken, sollen sie außer Betracht bleiben, wenn dies für den Versicherten günstiger ist.
Damit kann auch die Zurechnungszeit, für die der Durchschnittswert der Beiträge bis zur Erwerbsminderung angesetzt wird, besser bewertet werden. Die Zurechnungszeit stellt den Versicherten heute so, als ob er bis zum sechzigsten Lebensjahr weiter gearbeitet hätte. Sie soll zudem - parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze - bis zum 62. Lebensjahr verlängert werden.

Bei Ihrer Frage zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um ein bundespolitisches Anliegen, das ich dorthin weitergeleitet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
Staatssekretärin

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