Frage an Melanie Huml von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Huml,
besten Dank für die Antwort ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1234-72443--f394521.html#q394521 ).
Ich hatte Sie hier allerdings nicht in Ihrer Eigenschaft als Verantwortliche der Exekutive angeschrieben, sondern als Abgeordnete, die Ärztin und Kandidatin auch für dem künftigen Landtag ist.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie sich als Ärztin und als Abgeordnete, die dem Volk der Bayern zu dienen verpflichtet sein wird, positionieren.
Soweit ich weiß sollen sich Legislative und Exekutive auch gegenseitig - im Sinne der Bayerischen Verfassung bzw. des GG - kontrollieren.
Wie beurteilen Sie im Fall Fall Mollath die Wahrnehmung der Aufsichtspflichten durch die Letztverantwortlichen der beiden von Ihnen genannten Ministerien?
Wäre es Ihnen als Abgeordnete nicht rasch möglich, durch eine parlamentarische Anfrage herauszubekommen, wann den Ministerien erstmals bekannt wurde, daß dem Ausstellen des ersten Attests (BKH Erlangen) wie des ersten Gutachtens (BKH Bayreuth) sowie der "Stellungnahmen" und des Gutachtens des Dr. Kröber (Charité Berlin) jeweils keine persönliche Untersuchung vorausging?
Oder sehen Sie sich gar nicht als Abgeordnete mit umfassenden Kontrollpflichten und - Rechten?
Mit frdll. Gruß
Brigitte Schneider
AG Recht/ Psychiatriemißbrauch
Sehr geehrte Frau Schneider,
meine Position und mein Selbstverständnis als Ärztin habe ich Ihnen bereits dargelegt ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1234-72443--f394521.html#q394521 ), daher gehe ich im Folgenden nur auf die Aufgabe im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit ein.
Die Gewaltenteilung - die gegenseitige Kontrolle von Judikative, Exekutive und Legislative - gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie, sie dient der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Die Kontrollfunktion der Legislative im "Fall Mollath" hat ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags wahrgenommen, der sich in zehn Sitzungen mit der Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen und mit den Strafverfahren gegen ihn und im Zusammenhang mit dem Umgang mit den von Herrn Mollath erstatteten Strafanzeigen befasst hat. Der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses wurde am 9. Juli 2013 veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL