Frage an Melanie Huml von Lothar K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Huml,
soweit ich das mitgekriegt habe sollen die Schadenersatzansprüche von Patienten bei Behandlungsfehlern ab 2013 vereinfacht werden.
Bei meiner Mutter wurde bei einer Operation eines Leistenbruchs ein Fehler gemacht, der eine weitere Operation nach sich zog bei der wieder ein Fehler unterlief und weitere Behandlungsfehler nach sich zog. Aus einer harmlosen Leistenbruchoperation ergab sich damit ein Krankenhausaufenthalt von mehreren Wochen und mehrere Operationen unter Vollnarkose und eine äusserst schmerzhafte Wundbehandlung. Der behandelnde Arzt hat seinen Fehler in meinem Beisein mehr oder weniger zugegeben als er mit meiner Mutter die weitere Behandlung besprach.
Ich wurde gewarnt, gegen das Krankenhaus vorzugehen. Würde ich das tun, würden weder meine Mutter noch ich künftig in den Krankenhäusern in der Umgebung behandelt werden, ausgenommen die reine Notfallversorgung wozu die Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet sind.
Deswegen haben wir darauf verzichtet. Sie als Ärztin wissen sicher, dass solche Maßnahmen auch tatsächlich ergriffen werden.
Gegen solche Maßnahmen der Kliniken hilft leider auch das neue Patientenrecht nicht wenn man auch künftig in der näheren Umgebung behandelt werden möchte.
Ich bitte um eine kurze Stellungnahme zur geschilderten Problematik. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kindermann,
aus Datenschutzgründen antworte ich Ihnen ausführlich in einem persönlichen Brief, der Sie in den nächsten Tagen erreichen müsste.
Grundsätzlich soll mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) die Rechtsposition der Patientinnen und Patienten weiter gestärkt werden. Im entsprechenden Gesetzesentwurf sind u.a. verbesserte Aufklärungs- und Informationspflichten verankert. Bereits nach der geltenden Gesetzeslage steht den Patienten der Rechtsweg offen.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL