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Melanie Huml
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Frage von Heinrich W. •

Frage an Melanie Huml von Heinrich W. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Huml,

wir leben in einer Zeit, in der die Offenheit, Toleranz und das Engagement für andere Länder und Kulturen nicht hoch genug geschätzt werden kann. Dies sind m.E. grundlegende Vorraussetzungen für wirtschtliche Verbindungen, die auch für Deutschland als Exportland immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Unsere Tochter macht nach einem Jahr Aufenthalt mit Schulbesuch in Ägypten eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin und besucht dafür die Eurosprachschule. Dafür müssen wir monatlich 240 € Schulgeld bezahlen.

Warum bekommen Sprachschüler keinen freien Eintritt für die bayrischen Schlösser. Wo bleibt da die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gegenüber z.B. BOS- und FOS-Schülern oder Gymnasiasten.

Anbei der Ihnen sicher bekannte Auszug der Eintrittspreise für Schlösser des Freistaates Bayern.

Eintrittspreise
• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten freien Eintritt.
Ebenfalls erhalten Schüler mit allgemeiner Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt

Insbesondere Sprachschülern und Schülern von Abendgymnasien wird kein freier Eintritt gewährt.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Heinrich Weidner

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Sehr geehrter Herr Weidner,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde dazu Informationen einholen und bitte Sie daher noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weidner,

die Tarifbestimmungen der Schlösserverwaltung sehen die Gewährung von freiem Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor. Schüler mit allgemeiner Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) sowie Schüler von Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises freien Eintritt.

Grundgedanke für diese Regelung ist, dass nur Schüler freien Eintritt erhalten sollen, die die allgemeine Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) erfüllen oder eine Fachober- bzw. Berufsoberschule besuchen und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben können. Durch den Besuch einer Wirtschaftsschule (z. B. Jahrgangsstufen 7 bis 10) kann die Schulpflicht ebenfalls erfüllt werden.

Dagegen dienen Fachakademien und Fachschulen, insbesondere Sprachschulen zur vertiefenden beruflichen Weiterbildung. Berufsschüler werden von der Eintrittsfreiheit ebenfalls ausgenommen, da sich die Schüler in einem Ausbildungsverhältnis befinden und bereits über ein eigenes Einkommen verfügen.

Ich bitte um Verständnis für diese Regelung.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml

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