Frage an Melanie Huml von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz
Ehrenwerte Frau Dr.Huml,
mit allergrößtem Erstaunen habe ich heute einen Zeitungsartikel http://www.altmuehl-bote.de/artikel.asp?art=1106958&kat=17 gelesen in dem Sie folgende Aussage treffen:
Zitat:
"Dass die Lebensmittelsicherheit seit dem Gammelfleischskandal und der BSE-Krise die Verbraucher sensibilisiert hat, betonte Staatssekretärin Melanie Huml (CSU). Es gebe hohe Erwartungen an die staatliche Lebensmittelüberwachung. Der Verbraucher dürfe nicht getäuscht werden. Die Politikerin vesprach: «Wir haben keine Tolerenz gegenüber unlauteren Machenschaften oder gar kriminellen Handlungen. Den schwarzen Schafen bleiben wir auf der Spur und wir lassen es nicht zu, dass einige wenige die Qualität bayerischer Lebensmittel in Vorruf bringen.»
Hierzu hätte ich nun eine Frage.
Bezieht sich diese Nulltoleranz gegenüber unlauteren Machenschaften oder gar kriminellen Handlungen nur auf Privatpersonen oder könnten auch Mandatsträger bzw. Beamte davon betroffen sein?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
vielen Dank für Ihre Frage.
In den letzten Jahren kam es auch in Bayern zu so genannten Gammelfleisch-Skandalen. Erst vor wenigen Tagen wurde in Deggendorf ein Metzger aus Metten verurteilt, der über Jahre hinweg verdorbenes und minderwertiges Fleisch verkauft hat.
Das Anliegen der Bayerischen Staatsregierung ist es, gegen diese nicht hinzunehmenden Machenschaften vorzugehen, die Akteure dafür zur Rechenschaft zu ziehen und juristisch zu belangen. In der Vergangenheit traf dies nur auf Privatpersonen zu. Sollte es gegen Mandatsträger bzw. Beamte zu konkreten Verdachtsmomenten hinsichtlich krimineller Machenschaften kommen, wird dem natürlich ebenso nachgegangen wie bei Privatpersonen. Bei Beamten würde kriminelles Handeln neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Ermittlungen zur Folge haben.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatssekretärin