Portrait von Mechthilde Wittmann
Mechthilde Wittmann
CSU
0 %
/ 16 Fragen beantwortet
Frage von Karl B. •

Frage an Mechthilde Wittmann von Karl B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wittmann,

Ich wende mich an sie, da sie Mitglied im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags sind. Am 16.10.2014 wird der Gesetzentwurf der CSU zu Volksbefragungen, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses diskutiert werden.
Ist das Instrument einer Volksbefragung ihrer Meinung nach wirklich sinnvoll?

Obwohl der Eindruck entsteht, dass eine Volksbefragung den Zielen „mehr Bürgerbeteiligung“ und „lebendigere Demokratie“ dient, ist das Gegenteil der Fall.
Direktdemokratische Verfahren „von unten“, wie Volksbegehren und Volksentscheide, haben viele positive Auswirkunge. Vor allem bzgl. mehr Partizipation der Bürger, und der Möglichkeit selbst agieren zu können. Volksbefragungen „von oben“ eignen sich allerdings eher für Manipulationen hinsichtlich der Fragestellung oder dem Datum der Abstimmung, Sie können damit sehr einfach als taktisches Instrument der Machterhaltung missbraucht werden. Sie haben keine der genannten positiven Wirkungen.
Da wir in Bayern bereits seit Jahren erfolgreich Volksbegehren und Volksentscheide praktizieren, ist doch ein Verfahren „von oben“ gar nicht notwendig. Meiner Meinung nach ist die angestrebte Volksbefragung nicht nur ein unnötiges, sondern ein gefährliches Instrument. Einmal etabliert lässt es sich zu einfach missbrauchen.
Falls über eine Volksbefragung die Präferenzen der Bürger erfragt werden sollen, wären Umfragen effizienter und obendrein kostengünstiger.

Wie stehen sie zum Thema Volkbefragung?

Grüße
Karl Busl

Portrait von Mechthilde Wittmann
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Busl,

die Möglichkeit künftig bei ausgesuchten Vorhaben von großer Bedeutung Befragungen durchzuführen und so vor der Entscheidung ein Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten erscheint der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wünschenswert.
Um ein rechtsverbindliches Ergebnis zu erreichen besteht die Möglichkeit des Volksbegehrens/Volksentscheides. Die Initiative kann hier durch Bürgerinnen und Bürger gestartet werden. Insofern stellt die von der Staatsregierung beabsichtigte Einführung der Möglichkeit der „Volksbefragung“ lediglich ein zusätzliches Instrument der Meinungsbildung im politischen Raum dar.
Ihre

Mechthilde Wittmann

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Mechthilde Wittmann
Mechthilde Wittmann
CSU