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Mechthild Rawert
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Frage von Benjamin K. •

Frage an Mechthild Rawert von Benjamin K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Rawert,

ich hätte auch eine Frage zum Thema Familien, Wohnungskosten und dem neuen Rundfunkbeitrag.

Gestiegene Wohnungskosten sind eine der Hauptgründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Familien mit mehreren Kindern. Früher konnte man einfach auf Fernsehen verzichten, und damit 17,98Euro monatlich sparen!

Heute begründet alleine die Tatsache dass man wohnt, einen Rundfunkbeitrag, auch wenn man gar kein Fernsehen nutzen möchte.

Da die SPD einstimmig für den neuen Rundfunkbeitrag gestimmt hat, meine Frage, ist das sozial?

Gleich vorneweg. HartzIV Empfänger können sich befreien lassen, richtig. Wer jedoch Wohngeld und Kinderzuschlag bezieht, nicht. Warum?

Warum muß erst ein Hartz IV Antrag gestellt werden, um von der Wohnungsabgabe befreit zu werden?

Einen Härtefallantrag habe ich auch gestellt, dieser ist jedoch abgelehnt worden. Nun geht die Angelegenheit vor Gericht. Wäre nicht etwas soziale Rücksichtnahme auf Familien ohne Fernseher sinnvoll gewesen? Warum darf der Staat die Mieten für Familien mit Kindern einfach so um 17,98 Euro erhöhen?

Brauchen wir wirklich staatlich subventioniertes Fernsehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr König,

mit dem so genannten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄStV) haben sich alle 16 Bundesländer gemeinsam entschlossen, die bisherigen Rundfunkgebühren („GEZ-Gebühren“) zum 01. Januar 2013 durch einen Rundfunkbeitrag zu ersetzen.

Die wichtigste Veränderung besteht darin, dass der neue Rundfunkbeitrag nicht mehr anhand der Anzahl der vorhandenen Empfangsgeräte (also Fernseher, Radio, internetfähiger PC, Autoradio usw.), sondern grundsätzlich pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben wird. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird weiterhin von den Bundesländern bestimmt. Mit 17,98 € pro Wohnung wurde genau der Betrag festgelegt, der bis 2013 auch zu entrichten war, sofern ein Radio und ein Fernseher im Haushalt vorhanden waren.

Hintergrund der Neuregelung war, dass es immer schwerer wird, zwischen den Gerätearten zu unterscheiden: Rundfunk kann über Smartphones oder Tablet-PCs empfangen werden, Fernsehen wird zunehmend auf dem PC oder auf mobilen Geräten geschaut. Durch den neuen Rundfunkbeitrag ist es nun nicht mehr erforderlich, für jeden Haushalt die Anzahl der Empfangsgeräte festzustellen und Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Das neue System ist damit sehr viel unbürokratischer.

Wichtig zu berücksichtigen ist auch, dass bereits vor 2013 Haushalte, die auf einen Fernseher verzichteten, nicht automatisch von der Rundfunkgebühr befreit waren. Wer nur ein Radio besaß musste bis 2013 eine Grundgebühr von 5,76 € entrichten. Seit 2007 galt die Gebührenpflicht über 17,98 € auch dann, wenn andere zum Empfang von Rundfunk geeignete Geräte (also insbesondere PC, Handy, Tablet) genutzt wurden. Die alte Rundfunkgebühr war somit auch vor 2013 von Haushalten zu entrichten, die zwar auf einen Fernseher verzichteten, aber z.B. über einen internetfähigen PC verfügten. Statistiken zeigen, dass nahezu alle Haushalte über entsprechende Geräte verfügen.

Von der neuen Regelung profitieren grundsätzlich alle Menschen, die in einer Wohnung zusammenleben und künftig nur noch einen Beitrag zahlen müssen. Dies kommt insbesondere Familien, Wohngemeinschaften oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu Gute, die bisher – abhängig von der Anzahl der vorhandenen Geräte – mehrfach Rundfunkgebühren zu zahlen hatten.
An den Regelungen für die Befreiung von der Beitragspflicht und für Ermäßigungen wurde keine Veränderung bzw. Einschränkung vorgenommen. Die Ausnahmetatbestände sind in §4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Von der Zahlungspflicht befreit sind wie bisher Empfänger*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgeld oder ALG II, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen zur Pflege sowie bei Bezug von Bafög und Ausbildungshilfen. Beitragsermäßigungen auf ein Drittel sind insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen geregelt.

Insgesamt ist durch die Neuregelung sichergestellt worden, dass 90% der Beitragszahler*innen genauso viel wie vorher zahlen müssen oder sogar entlastet werden. Insbesondere Familien mit mehreren Geräten im Haushalt werden entlastet.

Da der Rundfunkstaatsvertrag zwischen den Bundesländern geschlossen wird und auch diese die Änderungen verhandeln und vereinbaren, will ich abschließend noch anmerken, dass die Neuregelung nicht im Bundestag diskutiert und entschieden wurde. Zuständig sind die Länder. Für die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ist Frank Zimmermann als medienpolitischer Sprecher zuständig. Auf seiner Website unter www.frank-zimmermann.net

Viele Grüße
Ihre Mechthild Rawert