Frage an Maximilian Schmidt von Rainer H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schmidt,
auf der Internetseite der Celler SPD ( www.spd-celle.de/aktuell/nachrichten/2013/392721.php )äußerten Sie sich wie folgt:
"Eine Waffensteuer war und ist in Niedersachsen kein Thema."
Diese Aussage kann ich vollumfänglich teilen. Denn mehrere Versuche zur Einführung einer derartigen Steuer haben mittlerweile gezeigt, dass diese rechtlich nicht durchsetzbar ist. Wenn wir jetzt aber mal in unser Nachbarland Bremen schauen, werden wir feststellen, dass dort mit der Einfuhr zusätzlicher Gebühren für Aufbewahrungs- und Zuverlässigkeitskontrollen (jetzt sogar jährlich) versucht wird, diese "Steuer" unter anderem Namen quasi durch die Hintertür einzuführen.
Interessant sind dabei auch die Aussagen des Bremer SPD-Innensenators Mäurer: "Der private Waffenbesitz ist auf ein Minimum zu begrenzen." und "Ich setze darauf, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag im Jahre 2013 so verändern, dass eine Reform des Waffengesetzes Aussicht auf Erfolg hat."
Entgegen Ihrer obigen Stellungnahme fand ich in der Koalitionsvereinbarung unter der Rubrik "Starke kommunale Selbstverwaltung" diverse Aussagen zu Steuererhöhungen und speziell den Passus: "Die rot-grüne Koalition wird das Gespräch mit den Kommunen über die vom Bund übertragenen Aufgaben im
Waffengesetz suchen und klären, ob Änderungen notwendig sind."
Meine Frage:
1. Was ist genau mit diesem Passus gemeint ?
2. Beabsichtigen Sie, zusammen mit den Grünen, die ja aus Ihren Absichten keinerlei Hehl machen (siehe Entwurf des Wahlprogramms für die Bundestagswahl), für die legalen Waffenbesitzer in Niedersachsen weitere Erschwernisse zu schaffen ?
3. Oder dürfen wir uns zukünftig auch mal über Erleichterungen freuen ?
mit freundlichen Grüßen
Rainer Hellmuth