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Maximilian Mörseburg
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Frage von David K. •

Lieber Herr Mörseburg, wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der EU-Vorgabe zum "Vaterschaftsurlaub"? Ich habe in der Zeitung gelesen, dass es noch in 2024 einen Beschluss dazu geben soll.

Ich werde Anfang Oktober 2024 zum zweiten Mal Vater und freue mich darauf schon sehr. Ich möchte meine Frau um die Zeit der Geburt so gut es geht unterstützen und auch mit unserem Baby eine intensive Bindung aufbauen. Dazu möchte ich in der Zeit nach der Geburt frei haben. Wird in diesem Jahr dazu noch ein Beschluss gefasst werden? Falls Ja, ließen sich dann die geplanten 10 Vaterurlaubstage auch rückwirkend nehmen? Was ist wenn ich mich, unwissend ob ein Beschluss kommt oder nicht, für einen Elternzeit-Monat zur Geburt entscheide? Verwirke ich dann evt. die Möglichkeit den Vaterurlaub noch in Anspruch zu nehmen?

Danke vorab für Ihre rasche Antwort.

Freundliche Grüße

David

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