Frage von Albrecht H. • 10.09.2021
Hallo Hr. Mörseburg, wie stehen Sie zu einer Änderung der Gesetzgebung zur max. Geschwindigkeit auf kommunalen Straßen, sodass Kommunen frei entscheiden können?
Aktuell gibt der Bund einen engen Rahmen vor wo und wann bspw. Tempo 30 erlaubt werden darf. Ganz nach dem Motto, es müssen erst gehäuft Vorfälle vorliegen, dass gehandelt werden darf. Proaktiv ist daher selten was möglich. Kommunen wissen zumeist am besten wo Handlungsbedarf ist, sie können auch den Wünschen der Bewohner so nachkommen. Immer wieder bekomme ich mit, das gern Tempo innerorts reduziert werden soll, aber dies durch die Bundesgesetzgebung untersagt ist.
Antwort ausstehend von Maximilian Mörseburg CDU