was Sie fordern, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, sondern ist in einem Bundesgesetz geregelt.
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Neben dieser besonders aktuellen Subventionsmaßnahme unterstützt die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger, neben der bekannten Möglichkeit der Einspeisevergütung, durch regionale Förderprogramme sowie zinsgünstige Kredite.
(...) Deswegen habe ich mich fortlaufend dafür eingesetzt, dort zu lockern, wo das Infektionsgeschehen dies zulässt (...)
(...) die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung für Honorarlehrkräfte war während Corona meines Erachtens nach mangelhaft. (...)
(...) Alle Maßnahmen, die nun getroffen werden, müssen unter dem maximalen Infektionsschutz aller Beteiligten erfolgen und den Realitäten vor Ort gerecht werden. (...)