Wer ist, muß zuständig sein für die Zahlung der steigenden Heizkosten infolge steigender CO2-Gebühren, der Mieter oder der Vermieter? Ist die Erhebung von CO2-Gebühren gerechtfertigt?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Fragen!
Ich setze mich dafür ein, dass der CO2-Preis dort ansetzt, wo Entscheidungen getroffen werden. Im Falle der Heizkosten sind dies Vermieter*innen. Nur diese sind in der Position, um Investitionen zur CO2-Minderung zu tätigen. Darum sollten sie den CO2-Preis der Heizkosten gänzlich übernehmen. Für Mieter*innen bleibt der Anreiz zu sparen ohnehin bestehen - diese tragen ja die Wärmekosten.
Unser Vorschlag der sozialen CO2-Steuer ist einer von vielen Hebeln, um das Klima zu schützen. Energiewende, Agrarwende, Verkehrswende und die ökologische Transformation der Wirtschaft sind genauso wichtig und auch sie gilt es entschieden voranzutreiben. Eine CO2-Abgabe ohne sozialen Ausgleich, wie von der Bundesregierung beschlossen, lehne ich persönlich ab. Nach unserem Konzept bekommen alle Personen den durchschnittlich bezahlten Betrag der CO2-Steuern unbürokratisch zurück. Dadurch zahlen nicht diejenigen die Zeche, die Morgens mit dem Auto zur Arbeit pendeln. Darum halte ich unser Konzept für sehr gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Max Lucks