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Frage von Michael S. •

Frage an Max Lehmer von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Lehmer,

an Sie, als Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages, möchte ich folgendes Anliegen herantragen:

Eine Initiative aus 42 Verbraucherschutzorganisationen aus 12 EU-Ländern (von deutscher Seite sind hier offensichtlich leider keine Gruppierungen involviert) fordert ein Verbot von Azofarbstoffen in Lebensmitteln auf europäischer Ebene.

Laut der Studie der britischen Universität Southampton aus dem Jahr 2007 gibt es einen Zusammenhang zwischen Hyperaktivität, Aggressivität und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern und dem Verzehr von Lebensmitteln mit Azofarbstoffen - so erläutert die
EUROPÄISCHE VERBRAUCHERORGANISATION BEUC.

( Quelle: www.beuc.eu )

Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA - die Unabhängigkeit dieser Behörde von der Industrie wurde schon mehrfach angezweifelt ( http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19518/1.html ) - hat diese Studie beurteilt und kam zum Schluss " dass diese Studie begrenzte Belege dafür lieferte, dass die untersuchten Gemische von Zusatzstoffen eine geringfügige Auswirkung auf die Aktivität und Aufmerksamkeit einiger Kinder hatten" (EFSA-Pressemitteilung vom 14.03.2008)

http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_1178694645855.htm

"Begrenzte Belege" und "geringfügige Auswirkungen" sind meiner Meinung nach keine Legitimation zum Nichtstun - zumal Studien aus den USA und aus Japan diese Azofarbstoffe ebenso kritisch beurteilen.

Auch im Lexikon des Verbraucherschutzministeriums wird unter dem Stichwort "Azofarbstoffe" darauf hingewiesen, dass viele dieser aus Erdöl hergestellten Farbstoffe unter Verdacht stehen "Allergien und Pseudoallergien auszulösen, sowie am hyperkinetischen Syndrom (Zappelphillip) beteiligt zu sein".

Wie kann es sein, dass die Verwendung von Azofarbstoffen in Tierfutter verboten ist, diese "Zusatzstoffe" aber in Obstkonserven, Limonade, Margarine usw. enthalten sein dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schropp

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