Frage an Max Lehmer von Lorenz P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Lehmer,
ich suche den Rechtsstaat und kann ihn nicht finden - helfen Sie mir ?
Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Prozeßbetrugs wird mit der Begründung eingestellt es wären "Fehler und Irrtümer". Auf einer Liste stehen 10.000 die Staatsanwaltschaft macht daraus eindeutig 500 und ebenfalls kein Verfahren. Eine Rechtsanwältin erklärt sich bereit die "Fehler und Irrtümer" geltend zu machen - bittet um Vorschuß - um anschließend mitzuteilen das es eine völlig aussichtlose Klage wäre die sie nicht erhebt.
Und sie bekommt Recht weil sie als Organ der Rechtpflege den Weisungen des Klägers nicht unbedingt folgen muss.
Ich bin etwas verwirrt - bei der Staatsanwaltschaft sind es Fehler und Irrtümer - bei der Anwältin eine völlig aussichtslose Klage.
Muß man an den Gesetzen Änderungen vornehmen ?
Mit freundlichen Grüßen
Lorenz Peters
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich alle Anfragen aus meinem Wahlkreis Erding -- Ebersberg. Dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Bitte richten Sie diese unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer) direkt an mein Büro im Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Max Lehmer, MdB