Frage an Max Lehmer von Holger Isabelle J. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Dr. Lehmer,
in der 1. Lesung zur Novelle des Gentechnikgesetzes haben Sie zu Protokoll gegeben, ein Schadensereignis liege "erst dann vor, wenn durch Auskreuzung einer gv-Pflanze gentechnisch veränderte Pflanzenteile oberhalb des Schwellenwertes von 0,9 liegen." Nach ihrer Auffasung soll darunter die Haftung für Kontaminationen ausgeschlossen sein.
1. Welchen Schwellenwert meinen sie?
Nach bisherigem Gentechnikgesetz und EU-Freisetzungsrichtlinie ist jede Kontamination zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einer Kontamination und ist diese zufällig oder technisch nicht zu vermeiden, dann erst muß unterhalb 0,9 % nicht gekennzeichnet. Andernfalls eben auch bei 0,1 %! Wollen Sie im Ernst hinter die EU-Freisetzungsrichtlinie zurück fallen?
2. Mit welchem Recht wollen sie Biobauern Schadensersatz verweigern für Ausfälle, die sie auch dann haben, wenn sie für ihre hochwertige Ware, die strenge Bedingungen erfüllen muss weniger oder nichts mehr bekommen, weil die Ware als Bioware nicht mehr verkäuflich ist.
3. Wie läßt sich diese Haltung mit dem Koexistenzgedanken vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Isabelle Jänicke
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich alle Anfragen aus meinem Wahlkreis Erding -- Ebersberg. Dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Bitte richten Sie diese unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer) direkt an mein Büro im Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Max Lehmer, MdB