Frage an Matthias Zimmer von Dorian W. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Zimmer,
wie hunderttausende andere bin ich 2017 gegen die damals anstehende EU-Urheberrechtsreform auf die Straße gegangen.
Auch wenn längst nicht alle unsere Verlangen in die Reform einflossen, empfanden viele diese sowie den Gesetzesentwurf aus dem Juni 2020 als ausgeglichenen Kompromiss, um sowohl die zeitgenössische, wiederverwertende Kultur des Internets, als auch die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit kreativen Schaffens zu sichern. Versprochen wurde damals speziell eine Richtlinienumsetzung, die ohne sog. Uploadfilter auskommt, und in der eine gewisse Schwelle zur Geltendmachung des Urheberrechts nötig wäre, auch um Kritik und Parodie nicht von vornherein zu erschweren.
Wie stehen Sie dementsprechend zu dem heute veröffentlichten, überarbeiteten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der wiederum eine deutliche Verschärfung bezüglich Bagatellgrenzen, "Red Buttons", Uploadfiltern und unbestimmten Rechtsbegriffen beinhaltet? Halten Sie ihn speziell in Hinsicht auf die EuGHE Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen für europarechtskonform?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
D. W.
Sehr geehrter Herr Wigand,
Ich bin ziemlich weit weg von diesem Thema. Ich könnte jetzt so tun, als ob ich der totale Spezialist wäre und Ihnen eine lange Antwort zukommen lassen, die aus der entsprechenden Arbeitsgruppe der Fraktion kommt und die bis zum letzten i-Tüpfelchen die juristischen Feinheiten ausleuchtet. Finde ich aber eher langweilig. Deswegen nur soviel. Ich bin selbst Autor und finde es daneben, wenn mein geistiges Eigentum unbefugt verwendet wird ohne dass ich hier von meinem Urheberrecht Gebrauch machen kann. Insofern finde ich den Entwurf plausibel. Zweitens: Die Bundesregierung prüft regelhaft, ob ein Gesetzentwurf, den sie dem Parlament vorlegt, gesetzeskonform ist. Das ist auch hier der Fall gewesen. Deswegen gehe ich — auch mangels eigener Prüfungskompetenz — davon aus, dass das auch mit dem Europarecht konform geht. Und drittens: Meist verlassen Gesetzentwürfe den Bundestag anders, als sie reingekommen sind. Das wird vermutlich auch hier der Fall sein. Das wird aber nicht in meinen Ausschüssen beraten und liegt auch jenseits meiner Fachkompetenz.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer