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Matthias Zimmer
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Frage von Andrea S. •

Frage an Matthias Zimmer von Andrea S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Zimmer,

ich bin sei 1992 Einzelhändlerin im Textilbereich und seit Anfang 2020 nun direkt durch die Coronapolitik direkt mit einer angeordneten Schließung betroffen.
Warum darf ich als "kleine" Boutique mit seit Jahren durch den Onlinehandel bedingten Frequenz Schwächen nicht geöffnet bleiben, während z. Bsp. Buchhandlungen , Banken Lebensmittelgeschäfte mit textilem Angebot geöffnet bleiben dürfen?
Wir haben seit einigen Jahren selten mehr als 2-3 Kundinnen zeitgleich auf der Fläche, alle Sicherheitsmassnahmen wurden entsprechend eingehalten ( Maske, Abstand, Desinfektion, Aerosolmessgerät ) .
Es macht für mich keinerlei Sinn!
Vielleicht können Sie mir ja eine plausible Antwort geben.
Herzlichen Dank dafür.

Beste Grüße!

Andrea Schütz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schütz,

tatsächlich gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen, da diese aufgrund der geltenden Gesetzeslage für die Verordnungen zuständig sind und nicht der Bund, aber: In Hessen (und da Sie aus Frankfurt schreiben, gilt das dort) dürfen Buchläden nicht öffnen. Banken werden zur Grundversorgung gerechnet, wie Lebensmittelläden oder Apotheken auch und dürfen deshalb öffnen. In Frankfurt erlebe ich (wie auch in Berlin), dass textile Angebote in Lebensmittelläden abgesperrt sind, weil sie nicht Bestandteil der Grundversorgung sind. Ich gebe zu: Alles etwas unübersichtlich. Aber angesichts der hohen Infektionszahlen ist das aus meiner Sicht absolut notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer