Frage an Matthias Zimmer von Horst K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zimmer,
nachdem am 18.11.2020 das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ansteht, die entscheidende Grundgesetze aushebeln wird, bitte ich Sie und die Fraktion der CDU um eine Fakten- und Gewissensbasierte Abstimmung. Gibt es bei so einer fundamentalen Abstimmung, bei der es um extremste Einschränkungen von wichtigen Grundgesetzen geht, eigentlich so etwas wie einen Fraktionzwang?- da mir die Abstimmungen innerhalb der Fraktion, gefühlsmäßig immer etwas zu einheitlich sind! Auf welcher Grundlage (RKI-Faktenbasiert - zB über offizielle Informationsquellen wie "Dashboard RKI" oder nach dem Bauchgefühl?) treffen sie ihre Abstimmungsentscheidung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kirschner,
leider sind Sie falsch informiert, da das heutige Gesetz gar keine Grundrechte aushebeln wird. Falls Sie es nicht wissen, sind Grundrechte übrigens nicht umfassend gültig, sondern enden immer dort, wo sie die Grundrechte anderer beeinträchtigen. Es existiert grundsätzlich nie Fraktionszwang, da sich dieser mit der grundgesetzlich geschützten Freiheit des Mandats nicht vereinbaren ließe. Ich treffe meine Abstimmungsentscheidungen immer nach bestem Wissen und Gewissen und die Debatten innerhalb der Fraktionen sind aus gutem Grund nicht öffentlich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer