Frage an Matthias Zimmer von Jörn-Derek G. bezüglich Recht
Abwägung der Corona-Maßnahmen
Guten Tag Herr Zimmer,
mit den zu erwartenden ansteigenden Erkrankungszahlen (oder definierten Fälle) im Herbst werden nun von der Bundesregierung und von den Ministerpräsidenten wieder eine Vielzahl einschneidender Maßnahmen ausgerufen, die das soziale und wirtschaftliche Leben fast aller Bürger massiv betreffen werden.
Aussagen von Fachleuten lassen erwarten, dass das Beendigen der „Epidemischen Lage nationaler Tragweite“ wohl gut und gerne erst 2022 erfolgen wird; vor allem hier im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Abschluß der angestrebten Impfmaßnahmen.
Meine grundsätzliche Frage an Sie ist nun:
In wieweit habe Sie (oder ihre Fraktion) die Alternativlosigkeit dieser Maßnahmen und, falls klar erkennbar, der zugrundeliegenden Strategie, überprüft ?
Ich möchte mich bei der Beschreibung eines Alternativmodels an der Great Barrington Declaration orientieren: Risikogruppen-Schutz (bei deren Wunsch), die tatsächliche Belastungsgrenze des Gesundheitssystems als akzeptable Grenze für angemessene Verbotsmaßnahmen, normale Hygienemaßnahmen für alle. Risikogruppen waren schon seit Ende Januar definierbar und die frühe Heinsberg-Studie hält in wichtigen Punkten bis jetzt.
Also konkret:
Wie haben Sie sich ein Bild gemacht, ob die anfangs durchgeführten und nun, in anderer Reihenfolge, wiederholten Maßnahmen angemessen waren/sind; vor allem unter Beachtung der Vorgaben des Grundgesetzes und des Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit ?
Gern würde ich erfahren,
• welche Anfragen Sie (oder ihre Fraktion) hierzu an die Bundes/Landesregierung gestellt haben,
• welche Antworten es hierzu gab, und
• welche Studien Sie (oder ihre Fraktion) ggf. selbst beauftragt haben, falls die Bundes/Landesregierung nicht oder nicht ausreichend geantwortet hat
Das Parlament als Vertretung des Souveräns war schon seit Monaten in der Pflicht, hier zu hinterfragen und ggf. zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörn-Derek Gehringer
Sehr geehrter Herr Gehringer,
der Deutsche Bundestag hatte in den vergangenen Monaten bis zu siebzig Mal die Corona-Pandemie und ihre Folgen im Plenum diskutiert; wir haben immer wieder auch in der Fraktion mit der Kanzlerin bzw. Helge Braun darüber gesprochen.
Die Fraktionen selbst erstellen bzw. beauftragen keine eigenen Studien. Überdies schien mir die Information, wie sie von der Exekutive bereit gestellt wurde, auch hinreichend. Schließlich: Fast alle Maßnahmen sind Maßnahmen der jeweiligen Landesregierungen. Deswegen scheint mit sinnvoll, die Frage der Verhältnismäßigkeit auch dort zu prüfen. Die koordinierende Rolle, die das Kanzleramt wahrgenommen hat, scheint mir jedenfalls nicht zu beanstanden zu sein.
Insofern kann ich Sie beruhigen: Das Parlament als Vertreter des Souveräns hat seine Hausaufgaben gemacht, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer