Frage an Matthias Zimmer von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Prof. Zimmer,
Herr Heit weist in seiner Fragestellung auf eine Erweiterung des Sozialgesetzbuch, welche zum 01.01.2024 in Kraft treten soll und stellt Ihnen Fragen betreffs der in dieser Erweiterung vorgesehenen neuen Regelungen zum sozialen Entschädigungsrecht.
Zitat Ihrer Antwort:
"Sehr geehrter Herr Heit,
warum fragen Sie nicht selbst im Ministerium nach, wie es gemeint gewesen ist?
Ich fände es etwas doof, wenn ich nachfrage und Ihnen dann antworte.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer"
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-zimmer/fragen-antworten/557500
Ich empfinde diese Antwort als sachlich undienlich und unhöflich gegenüber dem mit dieser Antwort bedachten Fragesteller.
Frage 1:
Was sollt bitte daran "etwas doof" sein, wenn Sie in besagter Angelegenheit beim Ministerium nachfragen und dann dem Fragesteller antworten würden?
Frage 2:
a) Halten Sie die verlinkte Fragestellung für Ihre Person (einschließlich deren politischen Funktion als MdB) für uninteressant bzw. irrelevant?
b) sollten Sie die Frage in a) bejahen, wie würden Sie eine solche Einschätzung begründen?
Mit einer von Ihnen hier auf diesem Portal erteilten sachlich dienlichen Antwort könnte m.E. nicht nur der Person des Fragestellers, sondern auch weiteren an der benannten Thematik interessierten Personen gedient sein, die Ihr Profil wahrnehmen (bezogen auf meine Wenigkeit wäre das z.B. der Fall).
Frage 3:
Wie werten Sie diese Betrachtung?
Frage 4:
Werden Sie vielleicht doch noch auf die von Herrn Heit gestellten Fragen an diesem Ort eingehen?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
zu Ihren Fragen antworte ich wie folgt:
Frage 1: Es gibt in Deutschland eine Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Jurisdiktion. Ich bin Mitglied der Legislative und damit auch zuständig für Fragen, die sich aus der Tätigkeit im Deutschen Bundestag ergeben. Das Ministerium ist Bestandteil der Exekutive. Die sind durchaus in der Lage, Fragen selbst zu beantworten.
Frage 2: Verstehe ich nicht. Was aber die ursprüngliche Fragestellung angeht:
Tatsächlich sind direkte Opfer der Kriege kaum noch vorhanden, die Formulierung ist zunächst eine Übernahme aus älterer Rechtsmaterie, soll aber auch Menschen schützen, die etwa durch Blindhänger (Minen, Granaten, Bomben) aus einem der beiden Weltkriege zu Schaden kommen.
Was die Frage der Schutzimpfungen angeht: Hier geht es um empfohlene Impfungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Paragraph ersetzt eine ähnliche Regelung des bisherigen Impfschutzgesetzes.
Frage 3: Dass Menschen, die durch Minen, Granaten oder Bomben aus den beiden Weltkriegen zu Schaden kommen, dann auch Hilfe nach SGB 14 bekommen, finde ich gut.
Frage 4: Ist hiermit erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer