Frage an Matthias Zimmer von Lena S. bezüglich Soziale Sicherung
meine eigene Altersrente liegt zwar in einer sehr weiten Zukunft, die geplante Grundrente wirft jedoch schon jetzt einige Fragen auf, um deren Beantwortung ich Sie bitte.
1) ist das geplante Vorhaben verfassungsrechtlich in Ordnung?
2) warum ist bei Finanzierung durch Steuereinnahmen keine Bedürftigkeitsprüfung (wie bei einer Grundsicherung) vorgesehen? Warum kommt die Solidargemeinschaft bei der Grundrente für die Altersvorsorge vermögender Senioren auf?
3) warum werden bei der Berechnung der Grundrente bestimmte Personengruppen (z.B. reine Teilzeitkräfte, Teilzeitkräfte mit Nebenverdienst durch selbständige Tätigkeit, Teilzeitkräfte mit zusätzlicher privater Altersvorsorge, sogar bloß als Teilzeit angemeldete Beschäftigte (die die restliche Zeit evtl. schwarz auf Vollzeit aufstocken) durch die doppelte Altersrente (doppelte Entgeltpunkte) begünstigt und normale AG-und AN-RV-beitragsfinanzierte Vollzeitkräfte nicht?
4) Wo bleibt der sogenannte Respekt (hier also nach Gesetz als Ausdruck in finanzieller Form der doppelten Rente) den Vollzeitkräften gegenüber? In meinem persönlichen Umfeld kenne ich einige Personen, die bewusst jahrelang in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für eigene Hobbys, Familie, Gesundheit, Urlaube etc. zu haben und jetzt bekommen diese noch eine doppelte Rente? Eine Vollzeitkraft (auch weibliche!) muss aus Zeitgründen auf einiges verzichten, hat mehr Stress und Gesundheitsprobleme und bekommt dafür keine doppelte Rente im Alter? Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
5) Wird Fremdrentengesetz angewandt oder nicht? Reicht es für die doppelte Rente aus, wenn man z.B. Teilzeit-Arbeit (=geringeren Verdienst) durch EU-Zeiten-Bescheinigungen (z.B. 35 Jahre 40% der Vollzeitarbeit gearbeitet) belegen kann? Ggf. wäre es dann z.B. den Spätaussiedlern gegenüber diskriminierend, da diese bestimmte Obergrenzen der Rentenhöhe für UdSSR-Zeiten hinnehmen müssen. Oder wird deren Rente ebenfalls verdoppelt?
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort,
Lena
Sehr geehrte Frau S.,
ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
1. Ja.
2. Es ist eine Einkommensprüfung vorgesehen.
3. Die Grundrente hat zwei Voraussetzungen: 35 Beitragsjahre und einen Korridor von 0.3 bis 0.8 Rentenversicherungspunkten. Damit ist Teilzeit weitgehend ausgeschlossen.
4. Siehe Antwort zu 3.
5. Das ist mW noch nicht geklärt. Meine Zielrichtung: Keine Einbeziehung von Fremdrenten. Es geht um Beitragszeiten in der deutschen RV.
Mit besten Grüßen
Matthias Zimmer