Frage an Matthias Zimmer von Mano F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Prof. Zimmer,
Meine Fragen betreffen Julian Assange:
Immer wieder höre ich seitens Ihrer Partei, dass im Fall Assange kein Handlungsbedarf bestehe, da es sich sowohl bei den USA als auch bei England um Rechtsstaaten handele und man vollstes Vertrauen in ein faires Verfahren habe. Wie bekannt hat George W. Bush im Juni 2004 per „Executive Order“ die amerikanische Unterschrift unter die Konvention der Vereinten Nationen zurück gezogen, die Folter und andere Formen unmenschlicher Behandlung verbietet.
Daher meine Fragen:
Erstens: Decken sich im Fall der USA Ihre Vorstellung eines Rechtsstaats mit den o.g. Vorgehensweisen der USA? Zweitens: Sind Sie der Meinung, dass es in einem Rechtsstaat allgemein nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommen kann? Falls Sie eine dieser Frage mit nein beantworten müssten, würden Sie sich dann für Julian Assange einsetzen?
Ich bedanke mich schon im Voraus für die Mühe diese Mail zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Mano Flick
Sehr geehrte M. F.,
Ich glaube nicht, dass die Kündigung einer Konvention die rechtsstaatliche Ordnung gleich mit suspendiert. Anders formuliert: Das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung in den USA und Großbritannien existiert unabhängig von der Konvention. Deshalb beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Ja
2. in einem Rechtsstaat kann es zu Menschenrechtsverletzungen kommen. Sie werden dann aber ggf. geahndet.
3. Nein, ich sehe keinen Anlass mich für Herrn Assange einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer