Frage an Matthias Zimmer von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Prof. Dr. Zimmer,
im Rahmen des Angehoerigen-Entlastungsgesetz sieht der Gesetzesentwurf eine sehr deutliche Benachteiligung von Selbstaendigen und Angestellten gegenüber Beamte, Richter oder auch Soldaten vor.
Bei einem Bruttogehalt von 100 T€ haben Beamte eine höheres Netto als Angestellte.
Während ein Bruttoeinkommen von 100.000 € bei einem alleinstehenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu einem Nettoeinkommen von ca. 4.500 Euro und unter Berücksichtigung der zulässigen sekundären Altersvorsorgeaufwendungen zu einer unterhaltsrechtlichen Belastungsfähigkeit von ca. 970 € monatlich führt, würde ein Beamter ein Nettoeinkommen von 4.900 € und unter Berücksichtigung der zulässigen Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von ca. 1.192 € unterhaltsrechtlich leistungsfähig sein.
Beamte werden also bis 4.900 € verschon, Angestellt "nur" bis 4.500 €
Ist diese Privilegierung von hochdotierten Beamten so gewollt?
Da bei Geschwister die Pflegeheimkosten Quotal aufgeteilt wird, würde der Beamte sogar gar nichts bezahlen müssen und das angestellte Geschwisterkind den vollständigen Betrag, obwohl der Beamte ueber ein höheres Netto verfuegt, als das angestellte Geschwisterkind.
Kann hier im Ausschuss Soziales vielleicht noch Einfluss genommen werden?
Mit freundlichsten Gruessen
Sehr geehrter Herr Makowsky,
das Gesetz wird im Deutschen Bundestag erst noch beraten. Vielen Dank für Ihren Hinweis, ich denke, dass sollte in den Beratungen berücksichtigt werden.
Mit freundlichem Gruß
Matthias Zimmer