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Frage von Ulrich P. •

Frage an Matthias Zimmer von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,

erneut vielen Dank für die schnelle Rückmeldung auf meine Fragen vom 02.04.19. Vorbildlich!

Im Folgenden finden Sie meine vorläufig letzten Anmerkungen und Fragen.

Eine undifferenzierte Umsetzung der Koalitionsvereinbarung würde bedeuten:
1. Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Hilfe zur Pflege beziehen (100T€ Grenze).
2. Keine Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Eingliederungshilfe für Behinderte beziehen (Elternunterhalt).

Fänden Sie diese undifferenzierte Umsetzung gerecht?

Weiterhin:

In einer ökonomischen Analyse wurde bereits bewiesen (Quelle: Körber-Stiftung Studienpreis 2012 Dr. M. Hillebrecht), s. Link https://www.koerber-stiftung.de/fileadmin/user_upload/koerber-stiftung/redaktion/deutscher-studienpreis/preistraeger/2012/pdf/Hillebrecht.pdf ,
dass selbst unter günstigsten Annahmen durch den Sozialhilferegress max. 12 Mio. € p.a. an fiskalisch wirksamen Einnahmen generiert werden. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die sehr hohen Verwaltungskosten, die für die Bearbeitung der Regressfälle bei den Sozialhilfeträgern entstehen. Die Verwaltungskostenquote bei den von Bund und Ländern erhobenen Steuern beträgt durchschnittlich 1,7 %, während sie beim EU-Regress mehr als 35 % ausmacht, bedeutet 20-mal so teuer wie eine vergleichbare Steuererhebung.

Wenn man zusätzlich die leistungsfeindlichen Aspekte der Elternunterhaltssystematik berücksichtigt (z.B. müssen über der individuellen Freigrenze 50% vom Nettoeinkommen für den Elternunterhalt verwendet werden), bin ich mir sicher, dass der Fiskus, gesamtheitlich betrachtet, sogar noch draufzahlt, da sich Leistung für die Betroffenen nicht mehr lohnt.

Könnten Sie diese Hinweise bitte in die Beratungsgespräche zur geplanten Gesetzesänderung einbringen?

Bitte auch dazu um Ihre geschätzte Antwort. Vielen Dank!

Herzliche Grüße

U. P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

das sind alles ziemliche Spezialfragen. Die kann ich guten Gewissens nicht beantworten weil ja, wie Sie wissen, noch kein Gesetzentwurf vorliegt. In aller Regel sind Koalitionsvereinbarungen undifferenzierter als Gesetzentwürfe.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nach meiner Erfahrung werden in der Regel Kosten und Nutzen eines Verwaltungsverfahrens wie das von ihnen beschriebene gegeneinander abgewogen. Das macht die Bundesregierung aber in der Regel mit eigenen Mitteln und verlässt sich nicht auf Studien, die etwas "bewiesen" haben wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer