Frage an Matthias Zimmer von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,
herzlichen Dank für die prompte Antwort auf meine Fragen vom 01.04.19!
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart den Sozialhilferegress für die Angehörigen von Pflegebedürftigen einzuschränken (100T€ Grenze). Soll dies nur die Leistungen aus der Hilfe zur Pflege einbeziehen?
Unsere Familie ist seit 13 Jahren vom Elternunterhalt betroffen, in Form der verdeckten Schwiegerkindhaftung. Der Haftungszeitraum könnte noch für weitere Jahrzehnte andauern. Meine Schwiegermutter ist noch relativ jung und bezieht Eingliederungshilfe für Behinderte, jedoch keine Hilfe zur Pflege.
Die Entlastung von Angehörigen Behinderter beim Sozialhilferegress wurde, von wem auch immer und warum auch immer, aus dem Referentenentwurf genommen.
Aktuell erfolgt der Sozialhilferegress auf Angehörige von Pflegebedürftigen und Angehörige von Behinderten einheitlich. Falls die geplante Gesetzesänderung nur den Sozialhilferegress für die volljährigen Kinder von Pflegebedürftigen einschränkt (Sozialleistung: Hilfe zur Pflege), was ich auch begrüße, jedoch nicht für die volljährigen Kinder von Behinderten (Sozialleistung: Eingliederungshilfe), bedeutet dies eine extreme Ungleichbehandlung und de facto Benachteiligung der volljährigen Kinder von Behinderten, was wiederum die betroffenen Menschen mit Behinderung zusätzlich belastet. Auf die Eltern von volljährigen behinderten Kindern erfolgt bereits seit Jahren, unabhängig von Einkommen und Vermögen, bis auf einen niedrigen Pauschalbetrag, kein Rückgriff.
Deshalb meine Frage: „Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die 100T€ Grenze beim Unterhaltsrückgriff sowohl für Angehörige von Pflegebedürftigen (Hilfe zur Pflege) als auch für Angehörige von Behinderten (Eingliederungshilfe) gelten soll und sich diesbezüglich für eine Gleichbehandlung einsetzen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar
Mit freundlichem Gruß
U. P.
Sehr geehrter Herr P.,
für uns als Union gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird.
Im Koalitionsvertrag sind zahlreiche Vorhaben vereinbart, die allerdings nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach umgesetzt werden. Dazu gehört auch dieses Vorhaben.
Leider kann ich Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben seitens der CDU/CSU-Fraktion den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Auf Grundlage dieses Entwurfes werden wir dann auch die von Ihnen angesprochenen Detailfragen zu diskutieren haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer