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Frage von Ulrich P. •

Frage an Matthias Zimmer von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,

in einer Stellungnahme des Sozialverband Deutschland vom 21.03.19 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des IX. und des XII. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften vom 05.03.2019 (Link: https://www.sovd.de/index.php?id=700274) steht u.a.:

Entgegen früherer Planungen ist die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten. Dies kritisiert der SoVD und fordert nachdrücklich, den Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe für unterhaltsverpflichtete Angehörige einzuschränken. Denn ein (drohender) Unterhaltsrückgriff bedeutet für Angehörige von pflegebedürftigen und behinderten Menschen im Alltag eine enorme Belastung, die zusätzlich neben die Sorge um die angehörige Person selbst tritt. Diese belastenden Sorgen treffen besonders Angehörige mit kleinen oder mittleren Einkommen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 € sollte die finanzielle Heranziehung von Angehörigen zur Finanzierung von Sozialhilfeleistungen daher ausgeschlossen werden. Diese Einschränkung des Unterhaltsrückgriffs sollte sich nicht nur auf Hilfen zur Pflege erstrecken, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sondern für sämtliche Leistungen der Sozialhilfe gelten. Denn viele Betroffene erhalten nicht nur Hilfen zur Pflege, sondern weitere Leistungen des SGB XII. Insoweit bestehen vergleichbare Belastungsmomente für die Angehörigen, denen der Gesetzgeber einheitlich begegnen sollte.

Meine Fragen an Sie, als Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

- warum wurde die entsprechende Passage aus dem Gesetzentwurf genommen?
- werden Sie sich dafür einsetzen, dass die 100.000 Euro Grenze beim Unterhaltsrückgriff sowohl für Angehörige von Pflegebedürftigen (Hilfe zur Pflege) als auch für Angehörige von behinderten Menschen gelten soll (Eingliederungshilfe)?

Bitte dazu um Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Pfefferer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

ich habe nicht die leiseste Ahnung warum dies nicht im vom Ministerium erarbeiteten Referentenentwurf steht. Vielleicht hat der Referent den Koalitionsvertrag nicht gelesen, wo die Grenze ausdrücklich drin steht. Vielleicht hat der Minister gedacht: Wir probieren es einfach mal, vielleicht merkt es keiner. Oder man hat sich gedacht: Lassen wir es erst einmal draußen und lassen uns das wieder reinverhandeln und bekommen etwas dafür. Ihre Vermutung ist so gut wie meine, und da sollten Sie schon den Minister selbst fragen.

Als Parlamentarier sind wir damit noch nicht befasst. Der Referentenentwurf wird zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt, dann im Kabinett verabschiedet und erst dann dem Bundestag zugeleitet. Ich würde mich sehr wundern, wenn dann immer noch dieser Passus fehlte; aber da wir als Parlamentarier darauf ein genaues Auge werfen und natürlich den Koalitionsvertrag kenne, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Referentenentwurf am Ende deckungsgleich mit dem vom Deutschen Bundestag zu verabschiedenden Gesetz ist.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer