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Matthias Zimmer
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Frage von Andreas S. •

Frage an Matthias Zimmer von Andreas S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Prof. Dr. Zimmer,

meine Frau wird aktuell zur Zahlung von Elternunterhalt für ihre Mutter herangezogen. Wir verfolgen daher mit Interesse das im Koalitionsvertrag formulierte Bestreben eine 100.000 Euro Grenze für die Heranziehung dazu einzuführen. Nach meinem aktuellen Verständnis wird diese uns nur nichts nützen, da die GroKo diese nur für PFLEGEbedürftige Angehörige einführen wollen. Meine Schwiegermutter erhält jedoch Eingliederungshilfe nach SGB XII. Meine Frau wird daher von ihren bisherigen Beschrebungen zur Entlastung der Angehörigen nicht erfasst. Diese Ungleichbehandlung können wir nicht nachvollziehen, insbesondere da wir schon momentan stärker zum Unterhalt herangezogen werden als der Vater der Schwiegermutter, welcher nach § 94 Abs. 2 SGB XII lediglich ca. 30 Euro zahlen muss.

Meine Fragen an Sie sind daher:
Weshalb ignoriert die Große Koalition unterhaltspflichtige Kinder (und Schwiegerkinder), die für Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, wohingegen man sich für Kinder von pflegebedürftigen Eltern einsetzt (was ich im Übrigen trotzdem sehr begrüße!)?
bzw:
Gibt es auch Pläne die Heranziehung für Leistungen der Eingliederungshilfe analog zu begrenzen? Warum liegt hier andernfalls keine Ungleichbehandlung vor?

Auf welcher Grundlage besteht auch in der Neufassung der Eingliederungshilfe im SGB IX im Rahmen des BTHG (ab 2020) die Ungleichbehandlung von unterhaltspflichtigen Kindern im Vergleich zu unterhaltspflichtigen Eltern fort? Kinder sind nach meinem Verständnis nach SGB XII unbegrenzt heranziehbar (im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit), wohingegen Zahlungen der Eltern unabhängig vom Einkommen auf 32 Euro gedeckelt ist. Insbesondere die junge Generation, die Ihre Zukunft erst aufbauen möchte, kann so über Jahrzehnte zu hohen Zahlungen herangezogen werden. Dies erschwert zum einen den Immobilienerwerb und auch eine Heirat überlegt man so zweimal. Oder habe ich das BTHG falsch verstanden?

Vielen Dank
A. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

für uns als Union gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird. Im Koalitionsvertrag sind zahlreiche Vorhaben vereinbart, die allerdings nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach umgesetzt werden. Dazu gehört auch dieses Vorhaben. Leider kann ich Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben seitens der CDU/CSU-Fraktion den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Auf Grundlage dieses Entwurfes werden wir dann auch die von Ihnen angesprochenen Detailfragen zu diskutieren haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer