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Matthias Zimmer
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Frage von Gregor L. •

Frage an Matthias Zimmer von Gregor L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,

Wir sind Schüler der elften Klasse des Elisabethengymnasiums in Frankfurt.
Seit einiger Zeit behandeln wir im Politik- und Wirtschaftsunterricht das Thema Lobbyismus. Wir sind auf verschiedene Varianten gestoßen und haben uns mehrere Standpunkte zu dem Thema angeschaut. Es gibt Kritiker der Lobbyisten, wie die Organisation "Lobbycontrol", die sich für Transparenz in der Lobbyistenarbeit einsetzt. Sie wollen eine Liste anschaffen, das sogenannte "Lobbyregister", in der festgehalten wird, wer der Lobbyist ist, was für Ziele er verfolgt, für wen er arbeitet und die ihm dabei zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Diesbezüglich hätten wir also eine Frage an Sie: Wir haben herausgefunden, dass die CDU die einzige Partei im Bundestag ist, die gegen diese Liste ist. Jedoch ist kein genauer Grund bekannt, daher wollen wir Sie nach diesem fragen.

Wir würden uns sehr über Ihre Antwort freuen,

Mit freundlichen Grüßen,
Die Schüler des Elisabethengymnasiums
(Q1 PoWi-Kurs Lamprecht)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lamprecht,

der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ein „verbindliches Lobbyistenregister" besteht bereits über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung", die CDU und CSU durchgesetzt haben.

Das Herantragen von Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages - gehört zur parlamentarischen Demokratie. Parlamentarische Entscheidungen, in denen es um diese Interessen geht, sind nachvollziehbar. Dafür sorgt die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionskreise, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige so-wie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Sie verhindern die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.

Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintlich unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen CDU und CSU ab. Eine solche Verpflichtung würde zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen. Jedes Zusammentreffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden, da dieses u. U. zu einem späteren Zeitpunkt als jedenfalls mittelbare Beeinflussung einer Vorlage der Exekutive an das Parlament durch Lobbyisten gewertet werden könnte. Praxistauglich wäre dies nicht. Als Beispiel nenne ich Ihnen einen Sachverhalt, der eine Regelung, die weit über das bereits Bestehende hinausgeht, ad absurdum führen würde: Stellen Sie sich vor, ein Bundestagsabgeordneter wäre mit einer Lobbyvertreterin verheiratet. Das dieser Umstand sicherlich Entscheidungen beeinflusst ist unumstößlich, also müsste die Ehefrau, angesichts der Tatsache verheiratet zu sein, konsequenterweise in das "Lobbyistenregister" aufgenommen werden. Ich glaube dieses Beispiel spricht für sich.

Mit freundlichen Grüßen, auch an Ihre Klasse

Matthias Zimmer