Frage an Matthias Zimmer von Raul K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU),
ca. 200.000 Menschen unterstützen mittlerweile die „Petition für ein Recht auf Sparen und für ein gutes Bundesteilhabegesetz“ von Constantin Grosch. Stellen Sie sich einmal vor, dass sie bzw. ihre Partnerin oder ihr Partner plötzlich behindert werden und Unterstützung im Alltag benötigen, um weitgehend selbstbestimmt am Leben teilnehmen zu können. Dann könnte es Ihnen so, wie dem Jurastudenten Constantin Grosch und vielen anderen behinderten Menschen, gehen. Sie dürfen dann nämlich nur noch 2.600 Euro ansparen, um diese Hilfe bewilligt zu bekommen. Zusammen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner dürften Sie sogar nur 3.214 Euro ansparen. Zudem müssten Sie einen großen Teil Ihres Einkommens abgeben, um die nötige behinderungsbedingte Assistenz zu bekommen. Sie wären dann sehr schnell arm, weil Sie die Hilfen erst einmal selbst bezahlen müssen bis Sie die Anrechnungsgrenzen unterschritten haben.
Dies finden die ca. 200.000 UnterstützerInnen der Petition ungerecht und wir fragen Sie, ob es Ihnen auch so geht. Wir fragen Sie vor allem: werden Sie sich jetzt, da in diesem Herbst der Gesetzentwurf für das Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen im Bundesministerium für Arbeit entwickelt wird, mit uns dafür einsetzen, dass die Anrechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen vollständig abgeschafft wird?
Die Chance für eine Veränderung ist derzeit gut. Lassen Sie uns also wissen, wie Sie zu dieser Frage stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Raul Krauthausen
Initiative für ein gutes #Teilhabegesetz!
Sehr geehrter Herr Krauthausen,
im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herauszulösen. Dazu sind existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt und individuelle Fachleistungen voneinander zu trennen. Die Eingliederungshilfe soll künftig nur noch für die Fachleistungen zuständig sein. Es dürfen bei der Trennung keine Leistungslücken entstehen, die Nachteile für die Menschen bringen.
Die derzeit bestehenden Grenzen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der EGH wurden seit 15 Jahren nicht verändert und zwingen die Betroffenen, einen Großteil ihres erwirtschafteten Einkommens (über dem doppelten Regelsatz von ca. 800 Euro zzgl. Wohnkosten) und Vermögens (über 2600 Euro) für die Eingliederungshilfeleistungen einzusetzen. Für diese Menschen will die Union deutliche Verbesserungen erreichen. Leistung muss sich für alle Erwerbstätigen lohnen. Wir wollen den beruflichen Einstieg und Aufstieg fördern sowie Familiengründungen und Partnerschaften erleichtern. Die Union spricht sich für eine am Haushalt orientierte, ggf. stufenweise Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB