Frage an Matthias Zimmer von Annegret F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Prof. Dr. Zimmer,
herzlichen Dank, dass sie sich heute noch Zeit genommen haben für eine Antwort. Sehr gern nehme ich das Angebot an, ihnen Ross und Reiter zu nennen, ich schicke ihnen die Unterlagen in ihr Büro in Frankfurt., ebenso einen Mitschnitt der Ermittlungen von Günter Wallraff.
Was ich mit dem Beispiel Callcenter-Anrufe gemeint hatte, es gibt keine mir bekannten Fälle, in denen jemand aus Faulheit eine Arbeit ablehnt, sondern es sind - wie beim Callcenter- Gewissensentscheidungen oder andere wichtige Gründe. Wenn aber jemand ein solches Stellenangebot in einem Call-Center ablehnt, weil dort gesetzwidrig gearbeitet wird, dann folgt daraus eine dreimontige Vollsperre, sofort, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Es gibt im Grundgesetz u.a. ein Recht auf freie Berufswahl und es gibt die HartzIV-Gesetze, die Grundsätze dieser Art mit Füssen treten in einer schier unvorstellbaren Schärfe.
Können sie sich vorstellen, auch in ihren Reihen etwas zu bewegen, wenn sich die Wirklichkeit anders darstellt als sie ihnen bekannt ist? Ich danke herzlich für ihr Interesse.
Herzlichen Gruß
A. Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
besten Dank - mein Berliner Büro erwartet die Zusendung der konkreten Fälle (möglichst auch angesprochene Call-Center-Fälle).
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Matthias Zimmer MdB