Frage an Matthias Zimmer von Annegret F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben sicher Recht, auf den ersten Blick scheint es eine angemessene Maßnahme zu sein Druck auf Betroffene auszuüben, die Arbeit verweigern. Wie oft möchten Sie persönlich denn abends angerufen werden, um über Gewinnspiele, Verkostungen oder Versicherungen zu sprechen? Diese unangemeldeten Werbeanrufe sind per Gesetz verboten, dieses Gesetz hat sie sicher Kraft gekostet, aber ehe man einem Bedürftigen das Existenzminimum streicht nimmt er wohl lieber diese gesetzwidrige Arbeit an und engagiert sich mit dem Schicksal.
Oder wenn sie gerade selbst eine gutbezahlte qualifizierte Stelle gefunden haben 3500 € Fixum und mehr), mit dem zukünftigen Arbeitgeber einig sind, aber das "Amt" boykottiert den Arbeitgeber (14 Tage Einarbeitung sind nicht angemessen...), statt dessen werden sie gezwungen an einem Verkaufstraining teilzunehmen, dass 4 Wochen Praktikum beinhaltet, ist dann die Sanktion auch berechtigt? Wenn sie 3 Monate keinerlei Einkommen haben und der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, dann haben sie legal keine Lebensgrundlage, obwohl sie nichts falsch gemacht haben und trotzdem werden sie morgen jede Änderung des Gesetzes ablehnen? Verfahren dauern 5-7 Jahre, es gibt sogar öffentliche Erklärungen von Vorsatz, trotzdem ist das Existenzminimum über Jahre unterschritten bis ganz weg.
Kennen sie den Film von Günter Wallraff, den er und sein Team undercover gedreht haben?
Vielen Dank
A. Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
die angesprochenen Fälle vermag ich nicht zu beurteilen; hierzu wäre es erforderlich, die genaue Aktenlage zu kennen, also Ross und Reiter genannt zu bekommen. Deswegen fällt es mir auch schwer, auf Ihre Frage zu antworten. Über Werbeanrufe ärgere ich mich auch, sehe aber nicht so recht den Zusammenhang zum Thema. Und nein, den Wallraff-Film kenne ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer