Frage an Matthias Zimmer von Judit S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Matthias Zimmer,
da Sie ja bei Verletzung von Mitwirkungspflichten durch Leistungsberechtigte im AlgII-Bezug für Sanktionen sind, möchte ich Folgendes fragen:
Sollte Ihrer Meinung nach für Parlamentsabgeordnete, die bei Sitzungen im Bundestag fehlen der selbe Maßstab angelegt werden, wie für Leistungsberechtigte wegen Pflichtverletzung?
Kürzung der Bezüge und bei wiederholten Pflichtverletzungen bis auf 0 Euro? Schließlich leben die Abgeordneten vom Geld des Steuerzahlers und die Belastung durch den einzelnen Parlamentarier ist für die Steuer zahlenden Bürger um ein vielfaches höher, als bei Leistungsberechtigten.
Falls Sie dennoch für einen anderen Maßstab sind, warum?
Mit freundlichen Grüßen
Judit Sauer
Sehr geehrte Frau Sauer,
ein solches Sanktionsregime existiert bereits -- für unentschuldigte Abwesenheit bei Sitzungstagen und für Abwesenheit bei einer namentlichen Abstimmung. Haben Sie nicht gewusst, gelle?
Immer wieder froh, dumpfe Vorurteile auflösen zu dürfen,
Ihr
Matthias Zimmer