Frage an Matthias Zimmer von Elisabeth W.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,
Wenn ich als Individuum eine Bürgschaft übernehme, habe ich das Risiko, dass ich als Bürge für die Schulden eines anderen aufkommen muß.
Gilt das auch bei Staaten?
Wenn Griechenland nach dem x.Hilfspaket insolvent werden sollte, bis zu welchem Betrag kann Deutschland die Bürgschaft Ihrer Meinung nach noch verkraften, woher würden Sie/die Regierung diesen Betrag nehmen und welche Konsequenzen sehen Sie innenpolitisch?
Was passiert wenn der Bürge als Staat selbst insolvent wird? z.B. einer oder mehrere der anderen EU-Schuldnerstaaten?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Wenner
Sehr geehrte Frau Wenner,
das sehen Sie sehr richtig. Wenn Griechenland aus dem Euro ausscheidet (Grexit) wird es die Kredite nicht mehr bedienen. Dann wird auch Deutschland proportional zu seinem Anteil am ESM bürgen müssen und die Gelder werden haushaltswirksam. Ähnlich verhält sich das bei dem zweiten Hilfspaket, das über die EFSF abgewickelt wurde und dem ersten, das über die KfW finanziert ist. Deswegen ist es ja aus meiner Sicht sinnvoll, einen Grexit ebenso zu vermeiden wie eine Insolvenz. Bislang nämlich hat Deutschland für Griechenland keine Steuergelder bezahlt, aber von den niedrigen Zinsen (nicht zuletzt durch die Kapitalflucht auch aus Griechenland in sichere Bundesanleihen und den dadurch möglichen niedrigen Zinsen) erhebliche Zinsgewinne realisiert; das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle geht davon aus dass sich die Zinsgewinne für den Bundeshaushalt in den Jahren 2010-2015 auf 100 Milliarden Euro belaufen. Und das ist erheblich mehr als an Bürgschaften im Insolvenzfall fällig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer